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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Für die Schweiz können tödliche Kopfverletzun-<br />

gen beim Radfahren in der Todesursachenstatistik<br />

des BFS ermittelt werden. In den Jahren<br />

2004–2008 wurden insgesamt 142 getötete<br />

Radfahrende registriert. Bei 60 % von ihnen<br />

wurde eine Kopfverletzung als Todesursache<br />

diagnostiziert55 .<br />

4.3 Schutzmechanismus und Wirksamkeit<br />

eines Fahrradhelms<br />

4.3.1 Schutzmechanismus und Wirksamkeit<br />

im Labor<br />

Das reale Unfallgeschehen von Fahrradunfällen ist<br />

komplex und lässt sich – beispielsweise in Crashtests<br />

– nur ansatzweise nachbilden. Daher werden<br />

zur Untersuchung der Wirkweise und des Schutzpotenzials<br />

von Helmen Versuche im Labor durchgeführt.<br />

Solche Experimente vereinfachen das reale<br />

Geschehen zwar, erlauben es jedoch, unter kontrollierten<br />

und reproduzierbaren Bedingungen<br />

Tests durchzuführen. Testet man verschiedene<br />

Helme auf die gleiche Weise, kann man die Ergebnisse<br />

gut vergleichen. Neben solchen standardisierten<br />

Testverfahren wie sie auch in entsprechenden<br />

Normen vorgegeben werden, können im Labor<br />

spezielle Fragestellungen zum Design oder Material<br />

untersucht werden. Des Weiteren bieten Computersimulationen<br />

Möglichkeiten zur Analyse von<br />

Helmen [161–163].<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

55 Im gleichen Zeitraum registrierte die Schweizer Polizei<br />

141 tödlich verletzte Radfahrende. Die Fälle der Todesursachenstatistik<br />

und der polizeilich registrierten Strassenverkehrsunfälle<br />

sind jedoch nicht deckungsgleich: In der<br />

Todesursachenstatistik werden zusätzlich Unfälle der<br />

Schweizer Wohnbevölkerung im Ausland erfasst, die von<br />

Touristen in der Schweiz dagegen nicht. Zudem können in<br />

der Todesursachenstatistik Strassenverkehrsunfälle nicht<br />

von Fahrradunfällen abseits des Strassenverkehrs differenziert<br />

werden.<br />

Für Fahrradhelme ist in vielen europäischen Ländern<br />

die Norm EN 1078 massgebend56 , in der<br />

auch Testverfahren <strong>für</strong> Prüfungen im Labor definiert<br />

sind [164,165]. Diese Norm stellt Anforderungen<br />

an die Konstruktion (beispielsweise hinsichtlich<br />

Sichtfeld und Trageriemen), an die<br />

stossdämpfenden Eigenschaften eines Helms und<br />

an die Kennzeichnung der Produkte. Auf die<br />

Wichtigkeit der Belüftung von Fahrradhelmen<br />

wird hingewiesen. Es werden jedoch keine konkreten<br />

Anforderungen an Belüftung oder Wärmeübertragung<br />

formuliert.<br />

Um sicherzustellen, dass ein Helm bei einem Anprall<br />

einen Teil der übertragenen Energie absorbiert,<br />

enthält die Norm Mindestanforderungen<br />

an die stossdämpfenden Eigenschaften eines<br />

Helms. Es wird ein mechanisches Prüfverfahren<br />

definiert, mit dem diese Eigenschaften getestet<br />

werden, und es werden entsprechende Prüfkriterien<br />

vorgegeben, die ein Helm erfüllen muss, um<br />

diese Prüfung gemäss Norm zu bestehen.<br />

Als Testverfahren wird ein Fall-Versuch definiert.<br />

Dabei wird der Helm einem Prüfkopf angezogen<br />

und aus einer gewissen Höhe fallen gelassen. Der<br />

Helm stürzt also im freien Fall quasi mit seinem<br />

Scheitel auf einen festen Sockel. Es werden dabei<br />

zwei verschiedene Sockelformen verwendet, ein<br />

flacher und ein Stahlsockel, der einen Bordstein<br />

nachbildet. Der Prüfkopf (mit Helm) prallt im Versuch<br />

mit einer Geschwindigkeit von 5,42 m/s (ca.<br />

19,5 km/h) auf den flachen Sockel und mit<br />

4,57 m/s (ca. 16,5 km/h) auf den Bordsteinförmigen<br />

Sockel. Dies entspricht Fallhöhen von ca.<br />

1,5 m bzw. 1 m. Es sei angemerkt, dass sich die<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

56 Für Stossschutzhelme <strong>für</strong> Kleinkinder gilt Norm EN 1080,<br />

die analoge Anforderungen wie EN 1078 stellt.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 199

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