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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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eingeschaltet werden soll (Art. 31 Abs. 5 VRV).<br />

Aufgrund der gegebenen Situation und der bereits<br />

erreichten Lichteinschaltquote von rund 60 % bei<br />

schöner Witterung (Personenwagen im Jahr 2010)<br />

erscheint eine Umwandlung der Soll-Vorschrift in<br />

ein Obligatorium <strong>für</strong> das Fahren mit Licht sinnvoll.<br />

Da dies bereits im Massnahmenpaket Via sicura<br />

vorgesehen ist, sind keine weiteren Schritte erforderlich.<br />

6.3.4 Massnahmenbeurteilung<br />

Lichttechnische Optimierungen bei zweispurigen<br />

Motorfahrzeugen können einen gewissen Sicherheitsbeitrag<br />

<strong>für</strong> Radfahrende leisten. Bereits etablierte<br />

Systeme, wie z. B. Tagfahrleuchten, lassen<br />

sich per Gesetz bzw. VTS vorschreiben. Innovative<br />

Beleuchtungstechnologien müssen demgegenüber<br />

zunächst auf edukativem Weg mittels gezielter<br />

Vermittlung von Informationen an potenzielle<br />

Kunden gefördert werden (Tabelle 89).<br />

Tabelle 89<br />

Massnahmen zur Förderung lichttechnischer Verbesserungen<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Verbreitung von Konsumenteninformationen zu Empfehlenswert<br />

fortschrittlichen Fahrzeugtechnologien<br />

Übernahme der EU-Vorschriften zur Ausrüstung Empfehlenswert<br />

von Neufahrzeugen mit Tagfahrleuchten<br />

Als ergänzende Verhaltensvorschrift: Umwandlung Empfehlenswert<br />

der geltenden Soll-Vorschrift in ein Obligatorium<br />

zum Fahren mit Licht (Teil von Via sicura)<br />

6.4 Massnahmen gegen tote Winkel<br />

6.4.1 Ausgangslage<br />

Ein wichtiger Grund <strong>für</strong> Kollisionen mit Lastwagen<br />

liegt darin, dass sich Radfahrende im toten Winkel<br />

befinden und infolgedessen von den LW-<br />

Lenkenden nicht gesehen werden. Bei rechts abbiegenden<br />

Lastwagen besteht <strong>für</strong> Radfahrende die<br />

Gefahr, seitlich unter das Fahrzeug zu geraten.<br />

Glücklicherweise kommen Unfälle mit Lastwagen<br />

relativ selten vor.<br />

Bei Personenwagen sind tote Winkel ebenfalls vorhanden,<br />

wobei von Experten insbesondere die Verdeckungsgefahr<br />

durch die vorderen A-Säulen bemängelt<br />

wird. Auch wenn PW-Lenkende grundsätzlich<br />

die Möglichkeit haben, durch ihr Blickverhalten<br />

die A-Säulen-Verdeckung mehr oder weniger zu<br />

kompensieren [131,227], und die Rechtsprechung<br />

genau dies fordert77 , besteht bezüglich der Gestaltung<br />

von A-Säulen Handlungsbedarf.<br />

6.4.2 Zielsetzung<br />

Personenwagen: Ein möglicher Ansatz zur Reduk-<br />

tion der A-Säulen-Problematik sind Säulen mit<br />

Abbildung 46<br />

A-Säule mit Durchsicht<br />

Quelle: Volvo<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

77 Bundesgerichtsurteil 6B_788/2009 vom 27. November 2009<br />

236 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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