Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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eingeschaltet werden soll (Art. 31 Abs. 5 VRV).<br />
Aufgrund der gegebenen Situation und der bereits<br />
erreichten Lichteinschaltquote von rund 60 % bei<br />
schöner Witterung (Personenwagen im Jahr 2010)<br />
erscheint eine Umwandlung der Soll-Vorschrift in<br />
ein Obligatorium <strong>für</strong> das Fahren mit Licht sinnvoll.<br />
Da dies bereits im Massnahmenpaket Via sicura<br />
vorgesehen ist, sind keine weiteren Schritte erforderlich.<br />
6.3.4 Massnahmenbeurteilung<br />
Lichttechnische Optimierungen bei zweispurigen<br />
Motorfahrzeugen können einen gewissen Sicherheitsbeitrag<br />
<strong>für</strong> Radfahrende leisten. Bereits etablierte<br />
Systeme, wie z. B. Tagfahrleuchten, lassen<br />
sich per Gesetz bzw. VTS vorschreiben. Innovative<br />
Beleuchtungstechnologien müssen demgegenüber<br />
zunächst auf edukativem Weg mittels gezielter<br />
Vermittlung von Informationen an potenzielle<br />
Kunden gefördert werden (Tabelle 89).<br />
Tabelle 89<br />
Massnahmen zur Förderung lichttechnischer Verbesserungen<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Verbreitung von Konsumenteninformationen zu Empfehlenswert<br />
fortschrittlichen Fahrzeugtechnologien<br />
Übernahme der EU-Vorschriften zur Ausrüstung Empfehlenswert<br />
von Neufahrzeugen mit Tagfahrleuchten<br />
Als ergänzende Verhaltensvorschrift: Umwandlung Empfehlenswert<br />
der geltenden Soll-Vorschrift in ein Obligatorium<br />
zum Fahren mit Licht (Teil von Via sicura)<br />
6.4 Massnahmen gegen tote Winkel<br />
6.4.1 Ausgangslage<br />
Ein wichtiger Grund <strong>für</strong> Kollisionen mit Lastwagen<br />
liegt darin, dass sich Radfahrende im toten Winkel<br />
befinden und infolgedessen von den LW-<br />
Lenkenden nicht gesehen werden. Bei rechts abbiegenden<br />
Lastwagen besteht <strong>für</strong> Radfahrende die<br />
Gefahr, seitlich unter das Fahrzeug zu geraten.<br />
Glücklicherweise kommen Unfälle mit Lastwagen<br />
relativ selten vor.<br />
Bei Personenwagen sind tote Winkel ebenfalls vorhanden,<br />
wobei von Experten insbesondere die Verdeckungsgefahr<br />
durch die vorderen A-Säulen bemängelt<br />
wird. Auch wenn PW-Lenkende grundsätzlich<br />
die Möglichkeit haben, durch ihr Blickverhalten<br />
die A-Säulen-Verdeckung mehr oder weniger zu<br />
kompensieren [131,227], und die Rechtsprechung<br />
genau dies fordert77 , besteht bezüglich der Gestaltung<br />
von A-Säulen Handlungsbedarf.<br />
6.4.2 Zielsetzung<br />
Personenwagen: Ein möglicher Ansatz zur Reduk-<br />
tion der A-Säulen-Problematik sind Säulen mit<br />
Abbildung 46<br />
A-Säule mit Durchsicht<br />
Quelle: Volvo<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
77 Bundesgerichtsurteil 6B_788/2009 vom 27. November 2009<br />
236 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08