Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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2.3.4 Massnahmenbeurteilung 2.4 Fahrfähigkeit: Alkohol<br />
Tabelle 70<br />
Massnahmen zur Wissensvermittlung, zur Förderung sicherheitsbewusster<br />
Einstellungen und eines ausgeprägten Gefahrenbewusstseins<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Institutionalisierte fahrradspezifische Verkehrserziehung<br />
inkl. praktischer Fahrradprüfung, <strong>für</strong><br />
Kinder/Jugendliche. Themen: Gefahrenbewusstsein,<br />
Regelkenntnisse, korrektes Fahren/sichere<br />
Manöver (z. B. Bremsen), defensiver Fahrstil<br />
Sehr empfehlenswert<br />
(regelkonformes Fahren, angemessene Geschwindigkeit),<br />
Erkennbarkeit, Nutzung medialer<br />
Geräte, Alkohol bei Jugendlichen<br />
Sensibilisieren und informieren von Eltern Empfehlenswert<br />
inkl. Handlungsanweisungen, wie ihre<br />
Kinder möglichst sicher mit dem Fahrrad<br />
unterwegs sein können (begleiten, Wegwahl,<br />
Vortrittsregeln beachten, Erkennbarkeit,<br />
Helm).<br />
Sensibilisieren und informieren der Kinder/ Empfehlenswert (im<br />
Jugendlichen über fahrradspezifische Sicher- Rahmen bestehender<br />
heitsfragen in diversen Settings (Schule, Gefässe und somit<br />
Sport, Freizeit, Religionsunterricht) durch geringen Kosten)<br />
wichtige Bezugspersonen (Lehrer, Trainer,<br />
Pfadiführer, Pfarrer). Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />
defensiver Fahrstil, Erkennbarkeit,<br />
Helm, bei Jugendlichen auch Alkohol<br />
Gut konzipierte Kommunikationskampagne/<br />
Aktionen zur Steigerung des Gefahrenbewusstseins<br />
bei Radfahrenden (Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />
defensiver Fahrstil, Erkennbarkeit,<br />
Helm, Alkohol)<br />
Empfehlenswert<br />
Schulung ganz spezifischer Personengruppen Bedingt empfehlenswert<br />
(ohne Führerschein, ohne Radfahrerfahrung) (nicht ressourceneffizient)<br />
Aktionen/Kontrollen der Polizei (als edukative Empfehlenswert (aber bei<br />
Intervention, also ohne Sanktionen) zur Steige- grosser Verbreitung teuer,<br />
rung des fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />
bei Radfahrenden (Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />
defensiver Fahrstil, Nutzung medialer<br />
Geräte, Erkennbarkeit, Helm)<br />
da personalintensiv)<br />
Polizeikontrollen (mit Sanktionen) Bedingt empfehlenswert<br />
(nur in Kombination mit<br />
edukativen Strategien)<br />
2.4.1 Ausgangslage<br />
Das Fahren eines Fahrrads braucht ein höheres<br />
Mass an sensomotorischen Fähigkeiten als etwa<br />
das Autofahren. Studien haben gezeigt, dass z. B.<br />
ein BAK von 0,8 ‰ die Leistung der Radfahrenden<br />
um 80 % reduziert [138]. Wie in der Risikoanalyse<br />
ausgewiesen, ist das Unfallrisiko von alkoholisierten<br />
Radfahrenden (0,1 ‰ oder mehr) mehr als 10-mal<br />
höher als bei nicht alkoholisierten [138].<br />
Alkoholkonsum erlangt bei polizeilich registrierten<br />
Fahrradunfällen, die sich in der Nacht und ohne<br />
Beteiligung weiterer Fahrzeuge ereignen (Selbstunfälle),<br />
eine beachtliche Relevanz. Dies vor allem<br />
bei Männern. Ausländische Studien haben ausserdem<br />
festgestellt, dass alkoholisierte Radfahrende<br />
schwerere Verletzungen sowie vermehrte Kopfverletzungen<br />
erleiden als nüchterne. Es wurde vermutet,<br />
dass das mit der beobachteten geringeren<br />
Helmtragquote zusammenhängt.<br />
2.4.2 Zielsetzung<br />
Ziel ist es, Personen unter Alkoholeinfluss vom<br />
Radfahren abzuhalten.<br />
Es ist denkbar, dass es Radfahrenden am Gefahrenbewusstsein<br />
fehlt, dass Alkohol nicht nur beim<br />
Auto-, sondern auch beim Radfahren gefährlich ist.<br />
2.4.3 Umsetzung<br />
Wer in fahrunfähigem Zustand ein motorloses<br />
Fahrzeug (z. B. Fahrrad) führt, wird mit einer Busse<br />
bestraft (Art. 91 Abs. 3 SVG). Radfahrenden, die in<br />
angetrunkenem Zustand gefahren sind, kann der<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 171