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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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2.3.4 Massnahmenbeurteilung 2.4 Fahrfähigkeit: Alkohol<br />

Tabelle 70<br />

Massnahmen zur Wissensvermittlung, zur Förderung sicherheitsbewusster<br />

Einstellungen und eines ausgeprägten Gefahrenbewusstseins<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Institutionalisierte fahrradspezifische Verkehrserziehung<br />

inkl. praktischer Fahrradprüfung, <strong>für</strong><br />

Kinder/Jugendliche. Themen: Gefahrenbewusstsein,<br />

Regelkenntnisse, korrektes Fahren/sichere<br />

Manöver (z. B. Bremsen), defensiver Fahrstil<br />

Sehr empfehlenswert<br />

(regelkonformes Fahren, angemessene Geschwindigkeit),<br />

Erkennbarkeit, Nutzung medialer<br />

Geräte, Alkohol bei Jugendlichen<br />

Sensibilisieren und informieren von Eltern Empfehlenswert<br />

inkl. Handlungsanweisungen, wie ihre<br />

Kinder möglichst sicher mit dem Fahrrad<br />

unterwegs sein können (begleiten, Wegwahl,<br />

Vortrittsregeln beachten, Erkennbarkeit,<br />

Helm).<br />

Sensibilisieren und informieren der Kinder/ Empfehlenswert (im<br />

Jugendlichen über fahrradspezifische Sicher- Rahmen bestehender<br />

heitsfragen in diversen Settings (Schule, Gefässe und somit<br />

Sport, Freizeit, Religionsunterricht) durch geringen Kosten)<br />

wichtige Bezugspersonen (Lehrer, Trainer,<br />

Pfadiführer, Pfarrer). Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />

defensiver Fahrstil, Erkennbarkeit,<br />

Helm, bei Jugendlichen auch Alkohol<br />

Gut konzipierte Kommunikationskampagne/<br />

Aktionen zur Steigerung des Gefahrenbewusstseins<br />

bei Radfahrenden (Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />

defensiver Fahrstil, Erkennbarkeit,<br />

Helm, Alkohol)<br />

Empfehlenswert<br />

Schulung ganz spezifischer Personengruppen Bedingt empfehlenswert<br />

(ohne Führerschein, ohne Radfahrerfahrung) (nicht ressourceneffizient)<br />

Aktionen/Kontrollen der Polizei (als edukative Empfehlenswert (aber bei<br />

Intervention, also ohne Sanktionen) zur Steige- grosser Verbreitung teuer,<br />

rung des fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />

bei Radfahrenden (Themen: Vortrittsmissachtungen,<br />

defensiver Fahrstil, Nutzung medialer<br />

Geräte, Erkennbarkeit, Helm)<br />

da personalintensiv)<br />

Polizeikontrollen (mit Sanktionen) Bedingt empfehlenswert<br />

(nur in Kombination mit<br />

edukativen Strategien)<br />

2.4.1 Ausgangslage<br />

Das Fahren eines Fahrrads braucht ein höheres<br />

Mass an sensomotorischen Fähigkeiten als etwa<br />

das Autofahren. Studien haben gezeigt, dass z. B.<br />

ein BAK von 0,8 ‰ die Leistung der Radfahrenden<br />

um 80 % reduziert [138]. Wie in der Risikoanalyse<br />

ausgewiesen, ist das Unfallrisiko von alkoholisierten<br />

Radfahrenden (0,1 ‰ oder mehr) mehr als 10-mal<br />

höher als bei nicht alkoholisierten [138].<br />

Alkoholkonsum erlangt bei polizeilich registrierten<br />

Fahrradunfällen, die sich in der Nacht und ohne<br />

Beteiligung weiterer Fahrzeuge ereignen (Selbstunfälle),<br />

eine beachtliche Relevanz. Dies vor allem<br />

bei Männern. Ausländische Studien haben ausserdem<br />

festgestellt, dass alkoholisierte Radfahrende<br />

schwerere Verletzungen sowie vermehrte Kopfverletzungen<br />

erleiden als nüchterne. Es wurde vermutet,<br />

dass das mit der beobachteten geringeren<br />

Helmtragquote zusammenhängt.<br />

2.4.2 Zielsetzung<br />

Ziel ist es, Personen unter Alkoholeinfluss vom<br />

Radfahren abzuhalten.<br />

Es ist denkbar, dass es Radfahrenden am Gefahrenbewusstsein<br />

fehlt, dass Alkohol nicht nur beim<br />

Auto-, sondern auch beim Radfahren gefährlich ist.<br />

2.4.3 Umsetzung<br />

Wer in fahrunfähigem Zustand ein motorloses<br />

Fahrzeug (z. B. Fahrrad) führt, wird mit einer Busse<br />

bestraft (Art. 91 Abs. 3 SVG). Radfahrenden, die in<br />

angetrunkenem Zustand gefahren sind, kann der<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 171

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