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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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den sehr häufig vorkommenden Vortrittsmissachtungen<br />

auf sensomotorische Beeinträchtigungen<br />

zurückzuführen ist.<br />

5.2.2 Zielsetzung<br />

Durch Prävention muss verhindert werden, dass<br />

sensorische, kognitive oder motorische Defizite von<br />

Senioren Radfahrende gefährden. Im Erwachsenenalter<br />

könnte der Fokus z. B. bei Defiziten des<br />

Sehvermögens liegen, wobei nicht generell von<br />

einem erhöhten Unfallrisiko durch eine Sehschwäche<br />

ausgegangen werden kann. Im Seniorenalter<br />

sind z. B. Demenzerkrankungen zunehmend verbreitet<br />

und aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung<br />

vermutlich in Zukunft ein zunehmendes<br />

Problem. Ziel muss sein, dass Senioren ihre verkehrsrelevanten<br />

Leistungsdefizite und die damit<br />

einhergehenden Gefahren kennen und ihr Verhalten<br />

dementsprechend anpassen. Wenn die<br />

Beeinträchtigungen zu ausgeprägt sind, sodass ein<br />

sicheres Fahrverhalten nicht gewährleistet werden<br />

kann, muss die Fahrerlaubnis eingeschränkt<br />

oder entzogen werden.<br />

Nachfolgend wird dargelegt, wie die oben genannten<br />

Präventionsziele durch Umsetzungsstrategien<br />

erreicht werden können [115].<br />

Zielgruppen können die betroffenen MFZ-<br />

Lenkenden sein oder Fachpersonen (z. B. in Strassenverkehrsämtern,<br />

Hausärzte usw.).<br />

5.2.3 Umsetzung<br />

Legislative Strategie<br />

Für PW-Lenkende sind Minimalanforderungen<br />

an das Nervensystem, das Seh- und Hörvermögen,<br />

den Brustkorb und die Wirbelsäule, das Herz und<br />

die Gefässe, die Bauch- und Stoffwechselorgane,<br />

Atmungsorgane sowie die Gliedmassen vorgeschrieben.<br />

Weitere medizinische Mindestanforderungen<br />

werden in der Verkehrszulassungsverordnung<br />

(VZV) nicht präzise formuliert. Überprüft<br />

werden diese Anforderungen nur punktuell systematisch<br />

und nur bezüglich ausgewählter Anforderungen.<br />

Systematisch wird in einem ersten Schritt<br />

beim Gesuch zur Erlangung des Lernfahrausweises<br />

überprüft (Sehtest und Selbstauskunft zum allgemeinen<br />

Gesundheitsstatus). In einem zweiten<br />

Schritt wird systematisch im Rahmen der obligatorischen,<br />

im Zwei-Jahres-Rhythmus durchgeführten<br />

ärztlichen Kontrolluntersuchung zur Abklärung der<br />

körperlich-geistigen Fahreignung überprüft [115].<br />

In der Schweiz hat der Bund vorgeschlagen, die<br />

gesundheitlichen Kriterien, die zum Führen von<br />

Motorfahrzeugen erfüllt sein müssen, dem aktuellen<br />

Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen<br />

und Regelungen, die bereits in der EU<br />

gelten, zu übernehmen67 .<br />

Grundsätzlich ist bei Fahreignungsabklärungen<br />

an die Problematik ungenügend valider und verlässlicher<br />

Testinstrumente zu denken (bei körperlichen,<br />

psychischen und charakterlichen Diagnoseinstrumenten).<br />

Die Überprüfung der Fahreignung<br />

sollte daher primär nach auffälligem Verhalten –<br />

das vom Gesetzgeber zu definieren wäre – angeordnet<br />

werden. Ein Screening <strong>für</strong> alle (Reihenunter-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

67 Die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen<br />

der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) dauerte bis Ende<br />

Juni 2009. Der Endbericht aus der Vernehmlassung liegt vor<br />

(http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1740/Ergebnis<br />

.pdf, Zugriff am 15. September 2011). Die Teilrevision der<br />

VZV zur Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen<br />

wurde auf Antrag der Vereinigung der Strassenverkehrsämter<br />

zurückgestellt. Sie soll dem Bundesrat später –<br />

gegebenenfalls zusammen mit den Via-sicura-Massnahmen<br />

zum gleichen Thema – zum Beschluss unterbreitet werden.<br />

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&<br />

msg-id=26170, Zugriff am 15. September 2011<br />

218 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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