Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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Um das Gefahrenpotenzial der Geschwindigkeit als<br />
zentralstem Verletzungseinflussfaktor zu reduzieren,<br />
genügt es nicht, die Einhaltung der signalisierten<br />
Höchstgeschwindigkeiten sicherzustellen. Das<br />
ist eine notwendige, aber noch nicht hinreichende<br />
Bedingung <strong>für</strong> die <strong>Verkehrssicherheit</strong>. Für den <strong>Fahrradverkehr</strong><br />
bedeutender ist die situationsangepasste<br />
Geschwindigkeitswahl, die selbstredend oftmals<br />
unterhalb der signalisierten Geschwindigkeit liegt.<br />
Bei Überholvorgängen muss sichergestellt werden,<br />
dass MFZ-Lenkende nur dann überholen, wenn die<br />
situativen Gegebenheiten einen genügend grossen<br />
seitlichen Abstand zum Radfahrenden zulassen und<br />
genügend Zeit besteht, um nicht zu früh einscheren<br />
zu müssen.<br />
Im Folgenden werden zentrale Massnahmen zur<br />
Verbesserung von Geschwindigkeits- und Überholverhalten<br />
aufgezeigt. Die hier dargestellten Massnahmen<br />
zum Thema Geschwindigkeit wurden in<br />
den Sicherheitsdossiers «Der Faktor Geschwindigkeit<br />
im motorisierten Strassenverkehr» [220] und<br />
«Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende»<br />
[115] thematisiert.<br />
5.5.3 Umsetzung<br />
Geschwindigkeit<br />
Eine wirksame Präventionsstrategie verfolgt zwei<br />
Ansätze: Einerseits sollen in der Spezialprävention<br />
Hochrisikogruppen angesprochen werden (z. B.<br />
Raser), andererseits in der Generalprävention die<br />
breite Masse. In der Spezialprävention geht es<br />
konkret darum, MFZ-Lenkende, die mit massiv<br />
unangemessener Geschwindigkeit unterwegs sind,<br />
zu erfassen und zu sanktionieren sowie vor einem<br />
Rückfall zu bewahren. Radfahrende werden selten<br />
Opfer von Rasern. Gemäss GIDAS (German In-<br />
Depth Accident Study) wurden nur 5 % der verunfallten<br />
Radfahrenden von einem Personenwagen<br />
mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h<br />
erfasst [158]. Wichtiger ist eine vermehrte Gefahrensensibilisierung<br />
bezüglich der Geschwindigkeitswahl<br />
in der breiten Masse der MFZ-Lenkenden. Wie<br />
diese erreicht werden kann, wurde bereits im vorangehenden<br />
Kapitel diskutiert (Kap. VII.5.4.3,<br />
S. 222). Zentral <strong>für</strong> das Geschwindigkeitsverhalten<br />
der MFZ-Lenkenden im Sinn der Generalprävention<br />
ist auch die subjektive Kontrollerwartung<br />
bezüglich der polizeilichen Überwachung. Geschwindigkeitskontrollen<br />
sollten daher vermehrt<br />
durchgeführt und in der Öffentlichkeit kommuniziert<br />
werden.<br />
Insgesamt muss bezüglich verhaltensändernden<br />
Interventionen <strong>für</strong> das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit<br />
(z. B. Kampagnen, Verkehrserziehung,<br />
Nachschulung) festgehalten werden, dass sie einen<br />
umfassenden gesellschaftlichen Ansatz verlangen,<br />
der die demographischen Faktoren, die physische<br />
und soziale Umwelt, Persönlichkeits- und Entwicklungsfaktoren,<br />
die Fahrkompetenz u. a. m. berücksichtigt.<br />
Eindimensionale Ansätze, die z. B.<br />
die MFZ-Lenkenden nur über Wissensvermittlung zu<br />
einer adäquaten Geschwindigkeitswahl zu motivieren<br />
versuchen, werden kaum zum Ziel führen.<br />
Überholabstand<br />
Gemäss Art. 34 Abs. 4 SVG ist beim Überholen gegenüber<br />
allen Strassenbenützern ein ausreichender<br />
Abstand zu wahren. Weiter gilt gemäss Art. 35<br />
Abs. 3 SVG, dass auf die zu Überholenden besonders<br />
Rücksicht zu nehmen ist.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 225