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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Um das Gefahrenpotenzial der Geschwindigkeit als<br />

zentralstem Verletzungseinflussfaktor zu reduzieren,<br />

genügt es nicht, die Einhaltung der signalisierten<br />

Höchstgeschwindigkeiten sicherzustellen. Das<br />

ist eine notwendige, aber noch nicht hinreichende<br />

Bedingung <strong>für</strong> die <strong>Verkehrssicherheit</strong>. Für den <strong>Fahrradverkehr</strong><br />

bedeutender ist die situationsangepasste<br />

Geschwindigkeitswahl, die selbstredend oftmals<br />

unterhalb der signalisierten Geschwindigkeit liegt.<br />

Bei Überholvorgängen muss sichergestellt werden,<br />

dass MFZ-Lenkende nur dann überholen, wenn die<br />

situativen Gegebenheiten einen genügend grossen<br />

seitlichen Abstand zum Radfahrenden zulassen und<br />

genügend Zeit besteht, um nicht zu früh einscheren<br />

zu müssen.<br />

Im Folgenden werden zentrale Massnahmen zur<br />

Verbesserung von Geschwindigkeits- und Überholverhalten<br />

aufgezeigt. Die hier dargestellten Massnahmen<br />

zum Thema Geschwindigkeit wurden in<br />

den Sicherheitsdossiers «Der Faktor Geschwindigkeit<br />

im motorisierten Strassenverkehr» [220] und<br />

«Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende»<br />

[115] thematisiert.<br />

5.5.3 Umsetzung<br />

Geschwindigkeit<br />

Eine wirksame Präventionsstrategie verfolgt zwei<br />

Ansätze: Einerseits sollen in der Spezialprävention<br />

Hochrisikogruppen angesprochen werden (z. B.<br />

Raser), andererseits in der Generalprävention die<br />

breite Masse. In der Spezialprävention geht es<br />

konkret darum, MFZ-Lenkende, die mit massiv<br />

unangemessener Geschwindigkeit unterwegs sind,<br />

zu erfassen und zu sanktionieren sowie vor einem<br />

Rückfall zu bewahren. Radfahrende werden selten<br />

Opfer von Rasern. Gemäss GIDAS (German In-<br />

Depth Accident Study) wurden nur 5 % der verunfallten<br />

Radfahrenden von einem Personenwagen<br />

mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h<br />

erfasst [158]. Wichtiger ist eine vermehrte Gefahrensensibilisierung<br />

bezüglich der Geschwindigkeitswahl<br />

in der breiten Masse der MFZ-Lenkenden. Wie<br />

diese erreicht werden kann, wurde bereits im vorangehenden<br />

Kapitel diskutiert (Kap. VII.5.4.3,<br />

S. 222). Zentral <strong>für</strong> das Geschwindigkeitsverhalten<br />

der MFZ-Lenkenden im Sinn der Generalprävention<br />

ist auch die subjektive Kontrollerwartung<br />

bezüglich der polizeilichen Überwachung. Geschwindigkeitskontrollen<br />

sollten daher vermehrt<br />

durchgeführt und in der Öffentlichkeit kommuniziert<br />

werden.<br />

Insgesamt muss bezüglich verhaltensändernden<br />

Interventionen <strong>für</strong> das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit<br />

(z. B. Kampagnen, Verkehrserziehung,<br />

Nachschulung) festgehalten werden, dass sie einen<br />

umfassenden gesellschaftlichen Ansatz verlangen,<br />

der die demographischen Faktoren, die physische<br />

und soziale Umwelt, Persönlichkeits- und Entwicklungsfaktoren,<br />

die Fahrkompetenz u. a. m. berücksichtigt.<br />

Eindimensionale Ansätze, die z. B.<br />

die MFZ-Lenkenden nur über Wissensvermittlung zu<br />

einer adäquaten Geschwindigkeitswahl zu motivieren<br />

versuchen, werden kaum zum Ziel führen.<br />

Überholabstand<br />

Gemäss Art. 34 Abs. 4 SVG ist beim Überholen gegenüber<br />

allen Strassenbenützern ein ausreichender<br />

Abstand zu wahren. Weiter gilt gemäss Art. 35<br />

Abs. 3 SVG, dass auf die zu Überholenden besonders<br />

Rücksicht zu nehmen ist.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 225

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