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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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5.3.4 Massnahmenbeurteilung<br />

In Tabelle 83 sind Zielsetzungen aufgeführt, die<br />

dazu beitragen, dass Radfahrende nicht durch<br />

Unaufmerksamkeit und Ablenkung von manchen<br />

MFZ-Lenkenden zu Schaden kommen.<br />

Tabelle 83<br />

Massnahmen zur Reduzierung von Unfällen durch Unaufmerksamkeit<br />

und Ablenkung<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Aktionen/Kontrollen der Polizei (mit oder<br />

ohne Sanktionen) zur Steigerung des<br />

fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />

bei MFZ-Lenkenden (Sensibilisierung <strong>für</strong> das<br />

Thema Vortrittsmissachtungen, Geschwindigkeit,<br />

Ablenkung, Überholabstand usw.)<br />

Umfassendes Handyverbot (inkl. Freisprechanlage)<br />

beim Fahren<br />

In der 1. und 2. Phase der Fahrausbildung<br />

auf einen vorausschauenden, partnerschaftlichen,<br />

sicherheitsorientierten Fahrstil<br />

spezifisch im Umgang mit Radfahrenden<br />

hinarbeiten (Themen: Geschwindigkeit,<br />

Ablenkung, Vortrittsmissachtungen, Unvorsicht<br />

beim Richtungs- und Fahrstreifenwechsel,<br />

Überholabstand). Die<br />

Inhalte müssen in Theorie, Praxis und<br />

Prüfungen thematisiert werden.<br />

Gut konzipierte Kommunikationskampagne/Aktionen<br />

zur Steigerung des<br />

fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />

bei MFZ-Lenkenden (Sensibilisierung <strong>für</strong> das<br />

Thema Vortrittsmissachtungen, Geschwindigkeit,<br />

Ablenkung, Überholabstand,<br />

unvorsichtiges Türöffnen)<br />

Empfehlenswert (aber bei<br />

genügend intensiver<br />

Umsetzung teuer, da<br />

personalintensiv)<br />

Empfehlenswert (aber<br />

politisch in der Schweiz<br />

kaum umsetzbar)<br />

Sehr empfehlenswert<br />

Empfehlenswert (idealerweise<br />

kombiniert mit<br />

Polizeipräsenz)<br />

5.4 Fahrradspezifisches Gefahrenbewusstsein<br />

5.4.1 Ausgangslage<br />

Um ein motorisiertes Fahrzeug sicher lenken zu<br />

können, ist es notwendig, aber keinesfalls hinreichend,<br />

das Fahrzeug korrekt und automatisch<br />

bedienen zu können sowie die allgemeinen Verkehrsregeln<br />

zu kennen. Es ist davon auszugehen,<br />

dass manche der vielen Vortrittsmissachtungen<br />

gegenüber Radfahrenden auf Nicht-Wissen der<br />

Verkehrsregeln zurückzuführen sind. Die Regelkenntnis<br />

ist zwar wichtig, aber ohne einen generell<br />

vorausschauenden, sicherheitsorientierten und<br />

partnerschaftlichen Fahrstil nicht ausreichend.<br />

Wichtig ist die Kompetenz, das eigene Fahrkönnen<br />

richtig einzuschätzen, Gefahrensituationen<br />

vorgängig zu erkennen und sich selbst<br />

unter Kontrolle zu haben (d. h. beispielsweise,<br />

sich nicht durch die momentane Stimmungslage<br />

oder Passagiere zu risikoreichem Fahrverhalten<br />

verleiten zu lassen).<br />

5.4.2 Zielsetzung<br />

Verbesserung des fahrradspezifischen Gefahren-<br />

bewusstseins bei MFZ-Lenkenden mit dem Ziel<br />

eines vorausschauenden, sicherheitsorientierten<br />

und partnerschaftlichen Fahrstils.<br />

5.4.3 Umsetzung<br />

Das Gefahrenbewusstsein muss in einem ersten<br />

Schritt während der Fahrausbildung erworben<br />

werden. Sowohl in der 1. Phase als auch in der<br />

2. Phase sollte die affektive Gefahrenkompetenz<br />

gezielt auch hinsichtlich der Fahrradsicherheit geschult<br />

werden. Dies kann z. B. im Rahmen des<br />

222 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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