Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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5.3.4 Massnahmenbeurteilung<br />
In Tabelle 83 sind Zielsetzungen aufgeführt, die<br />
dazu beitragen, dass Radfahrende nicht durch<br />
Unaufmerksamkeit und Ablenkung von manchen<br />
MFZ-Lenkenden zu Schaden kommen.<br />
Tabelle 83<br />
Massnahmen zur Reduzierung von Unfällen durch Unaufmerksamkeit<br />
und Ablenkung<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Aktionen/Kontrollen der Polizei (mit oder<br />
ohne Sanktionen) zur Steigerung des<br />
fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />
bei MFZ-Lenkenden (Sensibilisierung <strong>für</strong> das<br />
Thema Vortrittsmissachtungen, Geschwindigkeit,<br />
Ablenkung, Überholabstand usw.)<br />
Umfassendes Handyverbot (inkl. Freisprechanlage)<br />
beim Fahren<br />
In der 1. und 2. Phase der Fahrausbildung<br />
auf einen vorausschauenden, partnerschaftlichen,<br />
sicherheitsorientierten Fahrstil<br />
spezifisch im Umgang mit Radfahrenden<br />
hinarbeiten (Themen: Geschwindigkeit,<br />
Ablenkung, Vortrittsmissachtungen, Unvorsicht<br />
beim Richtungs- und Fahrstreifenwechsel,<br />
Überholabstand). Die<br />
Inhalte müssen in Theorie, Praxis und<br />
Prüfungen thematisiert werden.<br />
Gut konzipierte Kommunikationskampagne/Aktionen<br />
zur Steigerung des<br />
fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />
bei MFZ-Lenkenden (Sensibilisierung <strong>für</strong> das<br />
Thema Vortrittsmissachtungen, Geschwindigkeit,<br />
Ablenkung, Überholabstand,<br />
unvorsichtiges Türöffnen)<br />
Empfehlenswert (aber bei<br />
genügend intensiver<br />
Umsetzung teuer, da<br />
personalintensiv)<br />
Empfehlenswert (aber<br />
politisch in der Schweiz<br />
kaum umsetzbar)<br />
Sehr empfehlenswert<br />
Empfehlenswert (idealerweise<br />
kombiniert mit<br />
Polizeipräsenz)<br />
5.4 Fahrradspezifisches Gefahrenbewusstsein<br />
5.4.1 Ausgangslage<br />
Um ein motorisiertes Fahrzeug sicher lenken zu<br />
können, ist es notwendig, aber keinesfalls hinreichend,<br />
das Fahrzeug korrekt und automatisch<br />
bedienen zu können sowie die allgemeinen Verkehrsregeln<br />
zu kennen. Es ist davon auszugehen,<br />
dass manche der vielen Vortrittsmissachtungen<br />
gegenüber Radfahrenden auf Nicht-Wissen der<br />
Verkehrsregeln zurückzuführen sind. Die Regelkenntnis<br />
ist zwar wichtig, aber ohne einen generell<br />
vorausschauenden, sicherheitsorientierten und<br />
partnerschaftlichen Fahrstil nicht ausreichend.<br />
Wichtig ist die Kompetenz, das eigene Fahrkönnen<br />
richtig einzuschätzen, Gefahrensituationen<br />
vorgängig zu erkennen und sich selbst<br />
unter Kontrolle zu haben (d. h. beispielsweise,<br />
sich nicht durch die momentane Stimmungslage<br />
oder Passagiere zu risikoreichem Fahrverhalten<br />
verleiten zu lassen).<br />
5.4.2 Zielsetzung<br />
Verbesserung des fahrradspezifischen Gefahren-<br />
bewusstseins bei MFZ-Lenkenden mit dem Ziel<br />
eines vorausschauenden, sicherheitsorientierten<br />
und partnerschaftlichen Fahrstils.<br />
5.4.3 Umsetzung<br />
Das Gefahrenbewusstsein muss in einem ersten<br />
Schritt während der Fahrausbildung erworben<br />
werden. Sowohl in der 1. Phase als auch in der<br />
2. Phase sollte die affektive Gefahrenkompetenz<br />
gezielt auch hinsichtlich der Fahrradsicherheit geschult<br />
werden. Dies kann z. B. im Rahmen des<br />
222 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08