Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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wachsenen Person nicht zu empfehlen, bis das<br />
Kind ein Mindestalter von 8 Jahren (eventuell gar<br />
10 Jahren) erreicht hat. Entscheidend ist bei der<br />
Frage nach einem sinnvollen Mindestalter aber<br />
nicht nur die Optik der <strong>Verkehrssicherheit</strong>. Da Rad<br />
fahren eine umweltschonende und gesunde Fortbewegungsart<br />
ist, wäre eine zu restriktive Zielsetzung<br />
(z. B. Mindestalter 10 Jahre) wenig sinnvoll.<br />
Kinder können wegen ihrer entwicklungsbedingten<br />
Defizite kaum durch (punktuelle) Schulung <strong>für</strong> den<br />
Verkehr fit gemacht werden. Entscheidender sind<br />
Entwicklungsschritte und unterstützende Fahrpraxis<br />
(Kap. VII.2.6, S. 174). Daher müssen ihre Bezugspersonen<br />
über mögliche Gefahren und Defizite<br />
informiert und sensibilisiert werden, ohne dass<br />
ängstliche Eltern ihre Kinder aus diesem Grund<br />
z. B. lieber mit dem Auto chauffieren als sie mit<br />
dem Fahrrad zu begleiten. Diese Zielsetzung gewinnt<br />
in Zukunft womöglich noch an Relevanz, da<br />
im Rahmen der Strategie des Bundes zu einer<br />
nachhaltigen Entwicklung und Bewegungsförderung<br />
Rad fahren bei Kindern zunehmen könnte.<br />
Folgende Zielsetzungen reduzieren Risiken von<br />
Kindern unter 10 Jahren:<br />
� Kinder sollen beim Radfahren begleitet werden<br />
(aus Sicht der <strong>Verkehrssicherheit</strong> mindestens bis<br />
zu ihrem 8. Geburtstag, bei ungenügend fahrradspezifischen<br />
Kompetenzen eventuell länger;<br />
die sozialpolitische Diskussion in der Schweiz<br />
geht in Richtung begleitetes Radfahren bis zum<br />
6. oder 7. Geburtstag – unbegleitet mit Ausnahmeregelungen<br />
eventuell bereits früher).<br />
� Kinder sollen beim selbständigen Radfahren<br />
minimalen Risiken ausgesetzt (z. B. durch<br />
Wegwahl) und maximal geschützt werden<br />
(z. B. durch gute Erkennbarkeit, Fahrradhelm,<br />
Abstandskelle).<br />
Bei diesen Zielsetzungen ist das Radfahren auf<br />
der Fahrbahn, um von A nach B zu gelangen,<br />
gemeint. Das Verweilen/Spielen auf einer verkehrsarmen<br />
Quartierstrasse in einer Tempo-30-Zone<br />
oder in einer Begegnungszone soll unbeaufsichtigt<br />
möglich sein – wie dies auch heute vom Gesetzgeber<br />
so vorgesehen ist35 .<br />
Bei Senioren sollte die Zielsetzung sein, dass sich<br />
diese ihren möglichen Defiziten bezüglich Wahrnehmung<br />
und Informationsverarbeitung noch bewusster<br />
werden und entsprechende Kompensationsstrategien<br />
anwenden.<br />
Im Zeitraum 2005–2009 verunfallten jährlich rund<br />
20 Kinder unter 10 Jahren schwer oder tödlich mit<br />
dem Fahrrad. Durch das Begleiten liesse sich vermutlich<br />
ein beträchtlicher Anteil dieser Unfälle vermeiden.<br />
Das Treffen von verstärkten Sicherheitsmassnahmen<br />
bei selbständigem Fahren der Kinder<br />
dürfte einen deutlich geringeren Nutzen haben.<br />
Im Zeitraum 2005–2009 verunfallten jährlich rund<br />
190 Radfahrende über 60 Jahre schwer oder töd-<br />
lich mit dem Fahrrad. Durch eine erhöhte Sensibilisierung<br />
der Senioren <strong>für</strong> altersspezifische Defizite<br />
wird nur eine kleine Reduktion der Anzahl Unfälle<br />
erwartet, da viele Senioren schon jetzt Kompensationsstrategien<br />
anwenden.<br />
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35 http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00127/04023/<br />
index.html?lang=de, Zugriff am 12.09.2011<br />
162 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08