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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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wachsenen Person nicht zu empfehlen, bis das<br />

Kind ein Mindestalter von 8 Jahren (eventuell gar<br />

10 Jahren) erreicht hat. Entscheidend ist bei der<br />

Frage nach einem sinnvollen Mindestalter aber<br />

nicht nur die Optik der <strong>Verkehrssicherheit</strong>. Da Rad<br />

fahren eine umweltschonende und gesunde Fortbewegungsart<br />

ist, wäre eine zu restriktive Zielsetzung<br />

(z. B. Mindestalter 10 Jahre) wenig sinnvoll.<br />

Kinder können wegen ihrer entwicklungsbedingten<br />

Defizite kaum durch (punktuelle) Schulung <strong>für</strong> den<br />

Verkehr fit gemacht werden. Entscheidender sind<br />

Entwicklungsschritte und unterstützende Fahrpraxis<br />

(Kap. VII.2.6, S. 174). Daher müssen ihre Bezugspersonen<br />

über mögliche Gefahren und Defizite<br />

informiert und sensibilisiert werden, ohne dass<br />

ängstliche Eltern ihre Kinder aus diesem Grund<br />

z. B. lieber mit dem Auto chauffieren als sie mit<br />

dem Fahrrad zu begleiten. Diese Zielsetzung gewinnt<br />

in Zukunft womöglich noch an Relevanz, da<br />

im Rahmen der Strategie des Bundes zu einer<br />

nachhaltigen Entwicklung und Bewegungsförderung<br />

Rad fahren bei Kindern zunehmen könnte.<br />

Folgende Zielsetzungen reduzieren Risiken von<br />

Kindern unter 10 Jahren:<br />

� Kinder sollen beim Radfahren begleitet werden<br />

(aus Sicht der <strong>Verkehrssicherheit</strong> mindestens bis<br />

zu ihrem 8. Geburtstag, bei ungenügend fahrradspezifischen<br />

Kompetenzen eventuell länger;<br />

die sozialpolitische Diskussion in der Schweiz<br />

geht in Richtung begleitetes Radfahren bis zum<br />

6. oder 7. Geburtstag – unbegleitet mit Ausnahmeregelungen<br />

eventuell bereits früher).<br />

� Kinder sollen beim selbständigen Radfahren<br />

minimalen Risiken ausgesetzt (z. B. durch<br />

Wegwahl) und maximal geschützt werden<br />

(z. B. durch gute Erkennbarkeit, Fahrradhelm,<br />

Abstandskelle).<br />

Bei diesen Zielsetzungen ist das Radfahren auf<br />

der Fahrbahn, um von A nach B zu gelangen,<br />

gemeint. Das Verweilen/Spielen auf einer verkehrsarmen<br />

Quartierstrasse in einer Tempo-30-Zone<br />

oder in einer Begegnungszone soll unbeaufsichtigt<br />

möglich sein – wie dies auch heute vom Gesetzgeber<br />

so vorgesehen ist35 .<br />

Bei Senioren sollte die Zielsetzung sein, dass sich<br />

diese ihren möglichen Defiziten bezüglich Wahrnehmung<br />

und Informationsverarbeitung noch bewusster<br />

werden und entsprechende Kompensationsstrategien<br />

anwenden.<br />

Im Zeitraum 2005–2009 verunfallten jährlich rund<br />

20 Kinder unter 10 Jahren schwer oder tödlich mit<br />

dem Fahrrad. Durch das Begleiten liesse sich vermutlich<br />

ein beträchtlicher Anteil dieser Unfälle vermeiden.<br />

Das Treffen von verstärkten Sicherheitsmassnahmen<br />

bei selbständigem Fahren der Kinder<br />

dürfte einen deutlich geringeren Nutzen haben.<br />

Im Zeitraum 2005–2009 verunfallten jährlich rund<br />

190 Radfahrende über 60 Jahre schwer oder töd-<br />

lich mit dem Fahrrad. Durch eine erhöhte Sensibilisierung<br />

der Senioren <strong>für</strong> altersspezifische Defizite<br />

wird nur eine kleine Reduktion der Anzahl Unfälle<br />

erwartet, da viele Senioren schon jetzt Kompensationsstrategien<br />

anwenden.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

35 http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00127/04023/<br />

index.html?lang=de, Zugriff am 12.09.2011<br />

162 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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