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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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Tabelle 2.5.5: Durchschnittliche monatliche tatsächliche Miete / Belastung der Wohngeldempfängerinnen<br />

und -empfänger (in €)<br />

2004 2005 2006 2007<br />

<strong>Bremen</strong> Stadt 360 374 368 373<br />

Bremerhaven 335 365 371 378<br />

<strong>Bremen</strong> <strong>Land</strong> 354 372 369 374<br />

Quelle: Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Ref. 74 (unveröffentlichte Datenerhebung)<br />

Die Wohngeldausgaben des <strong>Land</strong>es <strong>Bremen</strong> haben sich entsprechend der geschilderten<br />

Rechtslage stark rückläufig entwickelt.<br />

2.5.2.4 Sozialwohnungsbestand<br />

Die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus richtet sich nach den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes<br />

(WoFG) an Haushalte, die Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen<br />

Wohnungsmarkt haben. Diese Schwierigkeiten können nach den Leitlinien des WoFG einerseits<br />

in einem niedrigen Einkommen begründet sein, anderseits auch in sonstigen Aspekten<br />

wie z. B. Alter, Behinderung oder Familiengröße.<br />

Im <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> gibt es z. Z. rd. 13.000 Sozialwohnungen, davon etwa 10.400 in der Stadtgemeinde<br />

<strong>Bremen</strong> und ca. 2.600 in Bremerhaven. Im Jahr 2000 erreichte das <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong><br />

noch die Zahl von 29.500 Sozialwohnungen (22.000 in <strong>Bremen</strong>, 7.500 in Bremerhaven). In<br />

den nächsten Jahren wird es zu einem weiteren Rückgang kommen, weil die zukünftigen<br />

Förderprogramme nicht ausreichen, um das Auslaufen der noch bestehenden Sozialbindungen<br />

zu kompensieren.<br />

Bei dem Großteil dieser Wohnungen werden Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen<br />

durch niedrigere Mieten begünstigt. Von besserverdienenden Haushalten können höhere<br />

Mieten erhoben werden. Zur Umsetzung dieses Ziels erhalten die Vermieter laufende einkommensabhängige<br />

Zuschüsse, die sie zur Verbilligung der Miete einsetzen müssen. Die<br />

Voraussetzungen für die Zahlung der Zuschüsse werden alle vier Jahre überprüft.<br />

Mieten der Sozialwohnungen<br />

Die für die Städte <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven differenzierten Mietgrenzen liegen nach Einkommen<br />

und Wohnungsgröße gestaffelt zwischen 4,90 € und 7,00 € (<strong>Bremen</strong>) und 4,75 €<br />

und 6,85 € (Bremerhaven) je m² Wohnfläche monatlich ohne Neben- und Heizkosten. 198<br />

Die genannten Mietgrenzen sind wegen der unterschiedlichen Zielgruppen weder deckungsgleich<br />

mit den Mietgrenzen, die für Transferleistungsempfänger bei der Bemessung der angemessenen<br />

Kosten der Unterkunft gelten, noch mit denen des Wohngeldrechts.<br />

Die Regelungen für die Ermittlung der für die Sozialwohnungen zulässigen Miete sehen vor,<br />

dass Haushalten mit Transfereinkommen (z. B. Hartz IV) jeweils der niedrigste Satz der Miete<br />

abverlangt wird.<br />

Für Haushalte der untersten Einkommensfallgruppe, die keine Transferleistungen beziehen,<br />

gilt, dass die zulässige Miete aufgrund der beschlossenen Wohngeldreform ab 2009 zum<br />

überwiegenden Teil wohngeldfähig wird.<br />

198 Vgl. SUBVE 2005-1.<br />

128<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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