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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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3.6.6.3 Unterbringung in Notunterkünften und Einfachhotels / -pensionen<br />

Die Obdachlosenunterbringung niedrigschwelliger Art ist in <strong>Bremen</strong> an freie und gewerbliche<br />

Träger delegiert, wobei der Zugang seit 01.04.2006 von der Zentralen Fachstelle Wohnen<br />

gesteuert wird. In <strong>Bremen</strong> besteht ein differenziertes Hilfesystem, das sich auch bzgl. der<br />

Notunterbringung von Obdachlosen an deren jeweils spezifischen Hilfebedarfen orientiert.<br />

Der Betrieb der insgesamt vier Notunterkünfte erfolgt in der Zuständigkeit der freien Träger<br />

der Obdachlosen- und der Drogenhilfe.<br />

Notunterkünfte sind Sammeleinrichtungen (meist) mit Mehrbettz<strong>im</strong>mern zur vorübergehenden<br />

Behebung einer aktuellen Notlage. Sie bieten den dort untergebrachten Menschen zwar<br />

eine Basisversorgung, jedoch wenig Schutz ihrer Privatsphäre, und sie weisen einen eher<br />

geringen Ausstattungsstandard (z. B. gemeinschaftliche Nutzung des Sanitärbereichs, kleine<br />

Räume) auf. Der Aufenthalt sollte nicht verstetigt werden. Eine dauerhafte Unterbringung<br />

dort führt meist zur Chronifizierung sozialer Ausgrenzung. Sie fördert institutionsbest<strong>im</strong>mtes,<br />

nicht-selbstständiges Wohnverhalten, das für eine Normalisierung der Lebenslage und die<br />

Reintegration in Normalwohnraum eher abträglich ist.<br />

11 gewerbliche Anbieter von Plätzen in Einfachhotels und –pensionen offerieren akut Obdachlosen<br />

ebenfalls ein „Dach über dem Kopf“ als Basisversorgung, allerdings ohne dass<br />

dies mit sozialer oder medizinischer Betreuung verbunden wäre. Bezogen auf die Teilgruppe<br />

nicht einsichtsfähiger psychisch Kranker, die hier untergekommen sind, besteht ein Handlungsbedarf<br />

(s. Maßnahmen).<br />

Notunterkünfte der Freien Träger unterscheiden sich in ihrer Angebotsstruktur von den gewerblichen<br />

Hotels insbesondere dadurch, dass hier ein größeres Maß an Kontrolle, aber<br />

auch an Hilfen in Form von professionellen Ansprechpartnerinnen und -partnern, pädagogischer<br />

Beratung, Sucht- und Arbeitsberatung, medizinischer Versorgung, Tagesaufenthalt,<br />

etc. vorhanden sind oder schnell organisiert werden können und dass auf eine enge Kooperation<br />

mit den Fachdiensten wie der Zentralen Fachstelle Wohnen, der Arbeits-, Schulden-,<br />

Sozial- und Drogenberatung, psychiatrischen Behandlungszentren etc. geachtet wird, während<br />

in den gewerblichen Unterkünften (Hotels / Pensionen) die obdachlosen Personen nicht<br />

individuell betreut werden.<br />

Dort erfolgt eine Kontrolle der Unterkünfte durch die Zentrale Fachstelle Wohnen <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Einhaltung festgelegter Unterbringungsstandards.<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009 265

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