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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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3.6.3 Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit<br />

Zu den häufigsten Problemhintergründen, die Wohnungslosigkeit auslösen oder diese verstetigen,<br />

zählen 443 :<br />

• der Verlust von Arbeit oder Beschäftigung und in der Folge Einkommensarmut, 444<br />

• Mietschulden und Verschuldung mit einer sich anschließenden Zwangsräumung, 445<br />

• der Verlust der Partnerbeziehung durch Tod, Ehescheidung oder Trennung,<br />

• krisenbelastete Ablösung vom Elternhaus,<br />

• gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere Suchterkrankungen), 446<br />

• Gewalterfahrungen (insbesondere von Frauen) 447 und<br />

• Straffälligkeit. 448<br />

Obdachlosigkeit entsteht zunächst häufig als Folge von Erwerbslosigkeit und Mietschulden.<br />

Nicht <strong>im</strong>mer ist es den Betroffenen möglich, von vorhandenen staatlichen Unterstützungsangeboten<br />

Kenntnis zu erlangen und diese zu nutzen (z. B. die Möglichkeit der Mietschuldenübernahme<br />

zur Abwendung einer Räumungsklage als Leistung nach SGB II bzw. XII durch<br />

das Amt für Soziale Dienste und die BAgIS, vgl. hierzu weiter unten).<br />

Menschen, die sich in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe aufhalten 449 , befinden sich<br />

häufig zusätzlich in einer persönlichen und sozialen Problemlage, deren Überwindung nicht<br />

aus eigenen Kräften möglich ist. Diese werden <strong>im</strong> Folgenden dargestellt.<br />

Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (<strong>im</strong> Sinne von § 67 SGB XII) müssen<br />

definitionsgemäß mehrere Belastungsfaktoren gleichzeitig verarbeiten. Diese verhindern<br />

oder erschweren die Annäherung an ein Gemeinwesen und die Nutzbarmachung der vielfältigen<br />

Möglichkeiten gegenseitiger Unterstützung und Selbsthilfe in einem sozialen Netz.<br />

3.6.4 Persönliche Folgen von Obdachlosigkeit<br />

Verschiedene soziale Risikosituationen können identifiziert werden, die zu Obdachlosigkeit<br />

führen können. Dabei handelt es sich, wie bereits dargestellt, insbesondere um den Verlust<br />

des Arbeitsplatzes mit den entsprechenden <strong>Armuts</strong>folgen, das Ende einer Partnerbeziehung<br />

und gesundheitliche Probleme (Einzelheiten s. o. unter 3.6.3).<br />

Aus der Herkunftsfamilie bereits in die Obdachlosigkeit mitgebrachte soziale Benachteiligungsfaktoren<br />

als grundlegende negative Startchancen können in der Kombination mit den<br />

genannten sozialen Risiken unter den Bedingungen des Lebens auf der Straße oder in Notunterkünften<br />

oft nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Dazu zählen insbesondere<br />

eine unterdurchschnittliche Bildung und Ausbildung.<br />

443 Vgl. Bundesregierung 2008-DS 16/9915, S. 119.<br />

444 „Während in der Gesamtbevölkerung ca. 4% mit weniger als 500 € auskommen müssen, sind es in der Gruppe<br />

der Wohnungslosen ca. 76 %.“ BAG W 2008-4, S. 155.<br />

445 65 % der Obdachlosen sind verschuldet, 54 % verfügen nicht über ein eigenes Bankkonto, 19 % der in Einrichtungen<br />

betreuten Obdachlosen haben zu Beginn der Betreuung überhaupt kein Einkommen; vgl. BAG W 2008,<br />

S. 155 f.<br />

446 42 % der Obdachlosen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf Bundesebene sind krank, 13 % sind<br />

behindert und bei 19 % lag <strong>im</strong> Verlauf des Jahres 2006 ein Krankenhausaufenthalt vor (alle Daten 2006); vgl.<br />

BAG W 2008, S. 156.<br />

447 Neben Trennung/Scheidung (23 %) wird die Obdachlosigkeit von Frauen zu 19 % durch die Gewalt des Partners<br />

oder Dritte ausgelöst; vgl. BAG W 2008, S. 156.<br />

448 Vgl. zu den Ursachen die Statistikauswertung BAG Wohnungslosenhilfe 2008 S. 155.<br />

449 Z. B. aus Freiheitsentziehung Entlassene, denen Anschlusswohnraum unplanmäßig nicht zur Verfügung steht.<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009 259

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