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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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In der Stadt <strong>Bremen</strong> stellen bereits jetzt die durch 17 Dienstleistungszentren (s. u.) vermittelten<br />

ca. 2.800 Nachbarschaftshelfer/innen eine niedrigschwellige und attraktive Alternative zu<br />

illegal tätigen Kräften aus Osteuropa dar. Mit den Versprechungen von kostengünstiger<br />

Rund-um-die-Uhr-Pflege können und dürfen diese nicht in der Pflege tätigen Nachbarschaftshelfer<br />

und -helferinnen jedoch nicht konkurrieren.<br />

2.6.7.5 Entwicklung der gesetzlichen Leistungen: Die Hilfe zur Pflege<br />

(gemäß SGB XII)<br />

Bei Pflegebedürftigkeit reichen die Leistungen der Pflegekasse meist nicht aus, um z. B. einen<br />

Pflegedienst oder ein He<strong>im</strong> zu bezahlen. Die Pflegekasse zahlt nur best<strong>im</strong>mte Festbeträge,<br />

die je nach Pflegestufe unterschiedlich sind. Sie trägt also einen Teil der Kosten für die<br />

Versorgung („Teilkaskoschutz“). Wenn die Leistungen aus der Pflegekasse zusammen mit<br />

dem persönlichen Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe als „Hilfe<br />

zur Pflege“ beantragt werden. Nach einer Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

wird dann ergänzend "Hilfe zur Pflege" gezahlt (gemäß SGB XII).<br />

Die Ursachen für den Bezug von "Hilfe zur Pflege" sind vielfältig. Die gesellschaftlichen Veränderungen<br />

in den Familien führen vor allem in den Städten – wie bereits dargestellt - zu<br />

eingeschränkten Unterstützungspotentialen, so dass für sie Sozialhilfeleistungen in Frage<br />

kommen, wenn nachbarschaftliche oder/und familiäre Hilfen nicht möglich sind. Für die Bezieherinnen<br />

und Bezieher niedrigerer Einkommen hat die "Hilfe zur Pflege" daher eine bedeutsame<br />

Funktion bei der Erreichung gesellschaftlicher Teilhabe und der Aufrechterhaltung<br />

einer würdevollen Gestaltung der Lebenssituation trotz körperlicher Beeinträchtigungen.<br />

• Im <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> bekamen <strong>im</strong> Jahr 2007 234 „Hilfe zur Pflege“:<br />

o In <strong>Bremen</strong>: 1.300 Personen ambulante und 2.100 Menschen stationäre Pflegeleistungen,<br />

o In Bremerhaven: 365 Personen ambulante und 570 He<strong>im</strong>bewohner stationäre Pflegeleistungen.<br />

Grafik 2.6.10: Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII, ambulant und stationär in <strong>Bremen</strong> und<br />

Bremerhaven 2007<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

162<br />

500<br />

0<br />

2.100<br />

1.300<br />

Quelle: SAFGJS, Stand 31.12.2007<br />

234 Stichtag 31.12.2007.<br />

570<br />

365<br />

<strong>Bremen</strong> Bremerhaven<br />

stationäre Leistungen ambulante Leistungen<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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