01.12.2012 Aufrufe

Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leistung in einem getrennten Hilfesystem zusammengefasst wurde (Grundsicherungsgesetz,<br />

kurz: GSiG). In Folge wurden Personen, die zuvor <strong>im</strong> Rahmen des BSHG Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

a. v. E., aber nunmehr Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhielten,<br />

gesondert ausgewiesen. Ende 2004 bezogen 6.473 Personen Grundsicherung <strong>im</strong> Alter bzw.<br />

bei Erwerbsminderung a. v. E. Bei Addition dieser Werte ergibt sich ein Anstieg der Leistungsbezugs<br />

in den kommunalen Sicherungssystemen „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach<br />

dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und „Grundsicherung <strong>im</strong> Alter bzw. bei Erwerbsminderung“<br />

(GSiG) von 62.441 Personen auf 66.021 Personen und damit um 5.7 %.<br />

2.2.5.2 Arbeitslosenhilfe<br />

Ein weiteres Sicherungssystem war bis Ende 2004 die Arbeitslosenhilfe (Alhi). Während das<br />

zeitlich befristete Arbeitslosengeld durch Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung finanziert<br />

wurde, erhielten die aus Steuermitteln des Bundes finanzierte Arbeitslosenhilfe<br />

(Langzeit-)Arbeitslose nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.<br />

Die Arbeitslosenhilfe wurde bei Bedürftigkeit als Lohnersatzleistung personenbezogen<br />

gewährt. Sie wurde nach den gleichen Grundsätzen wie das Arbeitslosengeld<br />

bemessen und betrug in 2004 53 % (Arbeitslose ohne Kinder) bzw. 57 % (Arbeitslose mit<br />

Kindern) des vormals verdienten pauschalierten Nettoentgelts ohne Berücksichtigung von<br />

Sonderleistungen. Bei längerer Bezugsdauer verringerte sich die gewährte Leistung, wodurch<br />

ein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU; Sozialhilfe) entstehen<br />

konnte.<br />

Ende 2000 bezogen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 21.098 Personen Arbeitslosenhilfe. Deren Zahl stieg<br />

bis Ende 2004 auf 25.418 Personen 97 und damit um 20,5 % an. Dieser Anstieg ist ein deutlicher<br />

Indikator für die Verfestigung von tatsächlicher (registrierter und nicht registrierter)<br />

Langzeitarbeitslosigkeit. Statistisch erfasst wurden bis Ende 2004 lediglich die Arbeitslosenhilfeempfänger<br />

selbst, nicht aber weitere mit ihnen in Verbindung stehende Personen wie<br />

Ehepartner oder Kinder. Erst mit Einführung des SGB II erfolgte die Erfassung aller Mitglieder<br />

sog. Bedarfsgemeinschaften einschließlich Kindern.<br />

Mit dem Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV") wurde die<br />

Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zu einer neuen Leistung, dem<br />

Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und Sozialgeld - i. d. R. für Kinder - beschlossen. Die<br />

Regelungen über die Gewährung von Arbeitslosenhilfe traten am 1.1.2005 außer Kraft. Die<br />

Arbeitslosenhilfe konnte daher längstens bis zum 31.12.2004 bezogen werden.<br />

2.2.5.3 Einführung des Sozialgesetzbuch II<br />

Zum ersten Januar 2005 wurden Ansprüche für Arbeitslosenhilfe (Leistung des Bundes gemäß<br />

Arbeitsförderungsgesetz) und Sozialhilfe (HLU/Leistung der Kommunen gemäß Bundessozialhilfegesetz)<br />

in das neu geschaffene Sozialgesetzbuch II (SGB II) überführt. Außerdem<br />

wurde der Anspruch auf die Versicherungsleistung "Arbeitslosengeld" (jetzt: „Arbeitslosengeld<br />

I“) eingeschränkt. Personen, die zum Stichtag 01.01.2005 dem Kriterium der Erwerbsfähigkeit<br />

nicht entsprachen, wurden dem Leistungssystem des SGB XII zugeordnet.<br />

Zum 01.01.2005 wurde außerdem die in 2003 durch die Einführung des Grundsicherungsge-<br />

97 In der Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger sind auch diejenigen Personen erfasst, bei denen neben der Zahlung<br />

von Arbeitslosenhilfe ein Anspruch auf Bedarfs deckende Zahlungen von Hilfe zum Lebensunterhalt vorlag<br />

und die dementsprechend ergänzend Leistungen nach dem BSHG erhielten. Ende 2004 waren dies cirka 5.500<br />

Personen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong>. Die tabellarische Darstellung enthält diese Personengruppe in den Jahren 2000 bis<br />

2004, jedoch ist der statistische Ausweis dieser Doppelbezieher in den anderen Berichtsjahren nicht möglich.<br />

64<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!