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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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mit sich, die sie bisher nicht wahrzunehmen brauchte, weil es neben ihr die Sonderschule<br />

gab und noch gibt.“ 359<br />

<strong>Bremen</strong> hat diese Empfehlung des Deutschen Bildungsrates aufgegriffen und sich frühzeitig<br />

um eine integrative und alternative kooperative Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf bemüht. Dies prägt die bremischen Schulgesetze seit 1975.<br />

Dabei sind in der Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> drei nebeneinander stehende Systeme der sonderpädagogischen<br />

Förderung entstanden, die sich aus den unterschiedlichen sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfen ergeben und die vom Senat in den zurückliegenden drei Legislaturperioden<br />

kontinuierlich ausgebaut wurden:<br />

• Überregionale Spezialförderzentren für die Bereiche Sehen, Hören, Körperliche Entwicklung<br />

und Soziale und Emotionale Entwicklung mit eigenen Schulstandorten und –<br />

gebäuden.<br />

• Förderzentren für den Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (Schulen für Geistigbehinderte)<br />

ohne eigene Schulgebäude dezentral kooperativ an Regelschulen.<br />

• Förderzentren für die Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten mit eigenen Schulstandorten<br />

und –gebäuden ab Klasse 5 und nahezu vollständiger Integration in der Pr<strong>im</strong>arstufe<br />

der Regelschulen und stellenweiser Integration in der Sekundarstufe I.<br />

Die Stadt Bremerhaven hat folgenden Entwicklungsstand erreicht:<br />

• Die überregionalen Spezialförderzentren für die Bereiche Sehen und Hören der Stadtgemeinde<br />

<strong>Bremen</strong> werden von Bremerhaven mitgenutzt, da dort die Schülerzahlen so gering<br />

sind, dass eigene Systeme nicht zu realisieren sind. Entsprechendes gilt für Körperbehinderte;<br />

hier gibt es einen Kooperationsvertrag mit der Seeparkschule, Schule für Körperbehinderte,<br />

in Debstedt.<br />

• Die Förderzentren für Wahrnehmung und Entwicklung sind räumlich einzügig Regelschulen<br />

zugeordnet und kooperieren durchgehend von Jahrgangsstufe 1 bis 12.<br />

• Die Förderzentren für Lernen, Sprache und Verhalten arbeiten in den Jahrgangsstufen 1<br />

bis 4 integrativ; sie haben keine eigenen Schulgebäude. Mit der Gründung einer 6-jährigen<br />

Grundschule werden an einem Standort der Stadt auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 integrativ<br />

beschult. Ansonsten teilen die Förderzentren der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ihre<br />

Standorte mit Regelschulen und kooperieren vereinzelt.<br />

Bei der sonderpädagogischen Förderung wurde seit 1995 insbesondere die Kooperation der<br />

Förderzentren für Wahrnehmung und Entwicklung mit allgemeinen Schulen der Pr<strong>im</strong>ar- und<br />

der Sekundarstufen unter hohem Mitteleinsatz ausgebaut; damit wurde und wird ein langfristiges<br />

Reformprojekt konsequent fortgeschrieben. Dies spiegelt sich in dem heute erreichten<br />

Stand der Lerngruppen: 35 an Grundschulstandorten, 39 an Standorten der Sekundarstufe I<br />

und 8 an Standorten der Sekundarstufe II.<br />

Insgesamt hat das <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> <strong>im</strong> Bereich der integrativen Förderung von Kindern und<br />

Jugendlichen eine Quote von nahezu 60 % erreicht und ist damit <strong>im</strong> Ländervergleich führend.<br />

Der Bundesdurchschnitt der Integrationsquote liegt zurzeit bei ca. 16 %.<br />

359 Deutscher Bildungsrat 1973, S. 24.<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009 225

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