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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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geltvereinbarung und einer Garantieerklärung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales zur Absicherung des Vermieterrisikos.<br />

Einen anderen - den größeren - Teil Wohnungen nutzt die Wohnungshilfe des AfSD in der<br />

Zentralen Fachstelle Wohnen auf öffentlich-rechtlichem Wege, mit stark rückläufiger Tendenz<br />

(355 Wohnungen zum Stichtag 31.12.2007, 217 Wohnungen zum 31.12.2008). Das<br />

AfSD wird hierbei als Obdachlosenpolizeibehörde tätig. Die Einweisungen gemäß Ordnungsrecht<br />

(<strong>Bremische</strong>s Polizeigesetz BremPolG) erfolg(t)en jeweils einvernehmlich mit den Eigentümerinnen<br />

und Eigentümern der Wohnungen, dabei handelt es sich nicht um ein festes<br />

Kontingent von Belegwohnungen, über das die Zentrale Fachstelle Wohnen verfügen könnte<br />

Die Zahl der öffentlich-rechtlich genutzten Wohnungen wurde durch die Umsteuerung der<br />

Nutzerinnen und Nutzer in Mietwohnungen <strong>im</strong> Zeitraum 2004 bis 2007 mehr als halbiert (Ist<br />

2004: 887, 2005: 668, 2006: 534, 2007: 355 Wohnungen). 460 Ziel dieser Maßnahme ist zum<br />

einen die Normalisierung des Wohnstatus zur Mieterin bzw. zum Mieter mit allen damit verbundenen<br />

Rechten und Pflichten und zum anderen die Einsparung öffentlicher Mittel.<br />

Tendenz in der kommunalen Wohnunterbringung rückläufig<br />

Die Zahl der kommunal (ordnungsrechtlich) in Wohnungen untergebrachten obdachlosen<br />

Menschen ist in <strong>Bremen</strong> seit 2003 rückläufig. (Wieder-)Einweisungen gemäß dem <strong>Bremische</strong>n<br />

Polizeigesetz finden kaum noch statt, weil Präventionsmaßnahmen <strong>im</strong> Vordergrund<br />

der Hilfen und Leistungen stehen. (2007: 14, 2008: 2).<br />

Die Gründe für den Nutzungsrückgang der niedrigschwelligen Obdachlosenwohnungsversorgung<br />

sind in der Entspannung am Wohnungsmarkt, dem Greifen der kommunalen Anstrengungen<br />

zur Vermeidung des Wohnungsverlustes und der Umsteuerung der öffentlichrechtlichen<br />

Unterbringung des Amtes für Soziale Dienste in privatrechtliche Mietverträge zu<br />

sehen. Ein zeitlich befristetes Umzugsmanagement des AfSD unterstützt die Nutzer bei der<br />

Umwandlung ihres Status zum Mieter bzw. zur Mieterin oder hilft be<strong>im</strong> Umzug in eine eigene<br />

Mietwohnung. Die Anhebung der Mietgrenzen der Sozialgesetzbücher II und XII in regional<br />

ausgewählten, nämlich in privilegierten Bremer Stadtteilen mit höherem Mietenniveau, hat<br />

die Anmietungschancen der ehemals öffentlich untergebrachten Obdachlosen erhöht und<br />

gleichzeitig den bekannten Segregationstendenzen entgegengewirkt. 461<br />

Die Entwicklung in <strong>Bremen</strong> bestätigt damit den rückläufigen Trend auf Bundesebene, den<br />

der 3. <strong>Armuts</strong>bericht der Bundesregierung mit den Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Wohnungslosenhilfe (BAG W) beschreibt, insbesondere für die Teilgruppe der Mehrpersonenhaushalte.<br />

Die dem „harten Kern“ der Obdachlosen zuzurechnenden Obdachlosen und<br />

Drogenabhängigen bleiben auf nahezu gleichem Niveau auf die niedrigschwellige Unterbringung<br />

in Notunterkünften und Einfachhotels angewiesen.<br />

460 Im Jahr 1999 lag die Zahl der - seinerzeit großteils vertraglich festgelegten - Belegwohnungen noch bei 2.610<br />

Wohnungen. Im Jahr 2008 wurde nur noch ca. ein Zehntel dieser Menge genutzt. Die ZFW verstärkt stattdessen<br />

ihre Vermittlungshilfen für den Abschluss privater Mietverträge. Allerdings bestehen auch bei relativ entspannten<br />

Marktbedingungen Vermittlungsbarrieren für Obdachlose. Die Studie des INWISS über Wohnraumbeschaffung<br />

durch Kooperation zählt einzelne „Risikogruppen“ auf wie z. B. „wiederholte Mietschuldner“, „Alleinstehende, die<br />

längere Zeit obdachlos waren“ oder „Haushalte mit offenkundigen psychosozialen Problemen“; vgl. BBR 2003.<br />

Finanzielle Barrieren zur Anmietung einer Wohnung durch Wohnungsnotfälle wurden in <strong>Bremen</strong> mit der Änderung<br />

der Verwaltungspraxis bei der Kostenübernahme abgebaut.<br />

461 Vgl. hierzu Volker Busch-Geertsema: Mietobergrenzen in der Mindestsicherung – Segregationsdruck wächst –<br />

wie gegensteuern?, in: Schröder 2008, S. 141 f. Die Grundlage der Erhöhung der Mietgrenzen in <strong>Bremen</strong> Ende<br />

des Jahres 2007 bildete das Gutachten der GEWOS, welches die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend<br />

und Soziales in Auftrag gegeben hatte, vgl. GEWOS 2007-1.<br />

264<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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