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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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Dieses Ziel wurde mit einer realisierten Quote von 44 % deutlich verfehlt. Frauen nehmen<br />

also in nicht angemessenem Umfang an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil. 497<br />

3.7.3.6 Frauen <strong>im</strong> Rechtskreis des SGB II<br />

Der allergrößte Teil der Arbeitslosen ist <strong>im</strong> Rechtskreis des SGB II registriert. Allerdings gilt<br />

hier das <strong>im</strong> Verhältnis zum SGB III umgekehrte Phänomen: Längst nicht alle Leistungsbezieherinnen<br />

und –bezieher (Hilfeempfängerinnen und -empfänger) zählen zu den registrierten<br />

Arbeitslosen, auch wenn sie Transferleistungen beziehen. Als arbeitslos gelten statistisch<br />

nur diejenigen, die weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten, eine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung suchen, sich entsprechend arbeitslos gemeldet haben und den<br />

Vermittlungsbemühungen sofort zur Verfügung stehen. 498<br />

Im <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> gab es am 31.12.2007 <strong>im</strong> SGB II 97.208 Hilfeempfängerinnen und –<br />

empfänger (Frauenanteil 50 %), davon gehörten 69.433 = 71,4 % zu den erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen (Frauenanteil 50,6 %). 499 Der Frauenanteil ist in beiden Segmenten also<br />

nahezu ausgeglichen. Bei der Zuordnung zum Status „arbeitslos“ entsteht jedoch eine deutliche<br />

Geschlechterdisparität. Von den erwerbsfähig hilfebedürftigen Männern haben 51,2 %<br />

den Status arbeitslos, von den Frauen dagegen nur 40,5 %. Bisher wird nicht erhoben, warum<br />

ein so signifikant hoher Anteil Frauen diesen Status nicht erreicht und in der Folge nicht<br />

in der Arbeitslosenstatistik erscheint. Vermuten lässt sich, dass Frauen vielfach wegen der<br />

Betreuung von Kindern und fehlender Tagesbetreuungsangebote oder der Pflege von Angehörigen<br />

nur eingeschränkt verfügbar sind (per definitionem trifft dies <strong>im</strong>mer dann zu, wenn<br />

jemand als Vorlauf vor der Arbeitsaufnahme mehr als einen Tag, aber weniger als 6 Wochen<br />

Zeit benötigt). Dies behindert Frauen auch an der Teilnahme in Maßnahmen der Arbeitsförderung.<br />

Die bereits <strong>im</strong> Kapitel 2.3.3.2 ausführlich dargestellte ungünstigere Entwicklung für langzeitarbeitslose<br />

Frauen ist vor diesem Hintergrund noch zugespitzter als die Statistik ausweist.<br />

497 Dies gilt in besonderem Maße für Frauen mit Behinderungen (23,8 %), vgl. Teil 3.3.<br />

498 Nach §§ 16 und 119 SGB III gelten Personen als „registriert arbeitslos“, wenn sie sich arbeitslos gemeldet<br />

haben, beschäftigungslos sind oder einer Tätigkeit von höchstens 14 Stunden nachgehen, eine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche suchen und für die Vermittlung verfügbar<br />

sind, d.h. für eine Beschäftigung oder eine Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik sofort zur Verfügung stehen.<br />

Diese Definition gilt auch für das SGB II. Nicht als Arbeitslose registriert sind Teilnehmer/innen an Maßnahmen<br />

der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Schüler/innen und Schulabgänger/innen, die einen Ausbildungsplatz suchen,<br />

Menschen, die mehr als 15 Stunden erwerbstätig sind, deren Erwerbseinkommen aber nicht ausreicht (häufig<br />

Frauen in Teilzeitbeschäftigung und Minijobs), Personen, deren sofortige Verfügbarkeit eingeschränkt ist (häufig<br />

Frauen mit ungeklärter Kinderbetreuung), Personen, die nicht arbeiten können oder dürfen (z. B. Kinder <strong>im</strong><br />

SGB II, arbeitsunfähig Erkrankte, Migrantinnen und Migranten ohne Arbeitserlaubnis).<br />

499 Zur Verdeutlichung: mit mehr als 95 % sind die nicht Erwerbsfähigen überwiegend Kinder unter 15 Jahren;<br />

Datenquelle Agentur für Arbeit, "Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder" - Daten nach einer Wartezeit von 3<br />

Monaten und "Aktueller Report für Kreise und kreisfreie Städte".<br />

288<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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