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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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die die Maßgaben für barrierefreies Bauen von Anfang an mitberücksichtigen. Das <strong>Bremische</strong><br />

Behindertengleichstellungsgesetz definiert in § 4 dieses Ziel.<br />

Bei allen größeren Neu- und Umbaumaßnahmen <strong>im</strong> öffentlichen Verkehrsraum der Stadt<br />

<strong>Bremen</strong> wird seit Februar 2006 der <strong>Land</strong>esbehindertenbeauftragte als Träger öffentlicher<br />

Belange beteiligt und die gemeinsam erarbeiteten und in die Baurichtlinie eingeflossenen<br />

Erkenntnisse finden dabei entsprechende Berücksichtigung. In der Stadt Bremerhaven wurde<br />

zur Beseitigung von baulichen Barrieren <strong>im</strong> öffentlichen Bereich zwischen der Baubehörde<br />

und dem Amt für Menschen mit Behinderung vereinbart, dass alle Bauanträge dort<br />

zwecks Prüfung auf Barrierefreiheit zur Stellungnahme vorgelegt werden.<br />

Zur Erleichterung der Mobilität <strong>im</strong> öffentlichen Raum gehört für blinde Menschen, dass die<br />

Ampeln taktil und akustisch die notwendigen Informationen für ein sicheres Queren von<br />

Straßen bieten. Zwar können aus Gründen beschränkter Haushaltsmittel keine Umbaumaßnahmen,<br />

die nur auf die barrierefreie Herstellung bestehender Verkehrsanlagen (u. a. von<br />

Ampeln) abzielen, realisiert werden, doch werden diese <strong>im</strong> Zuge der kontinuierlichen Modernisierung<br />

stets auf den neuesten Stand der Technik bezüglich Barrierefreiheit (Vibrationstaster,<br />

akustische Signale) gebracht.<br />

Der <strong>Bremische</strong> Öffentliche Personennahverkehr ist für Rollstuhlfahrer auf allen Linien und<br />

nahezu allen Fahrzeugen zugänglich, ergänzt um visuelle und akustische Haltestellenangaben<br />

in den Fahrzeugen und z. T. an den Haltestellen. Sofern Rollstuhlfahrer behinderungsbedingt<br />

oder durch die technische Auslegung des Rollstuhls (Notwendigkeit des Liegendtransports,<br />

Überbreite, -gewicht des Rollstuhls) den ÖPNV nicht nutzen können, besteht als<br />

Leistung des SGB XII die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Sonderfahrdienst die<br />

Mobilität dieser Personengruppe zu gewährleisten.<br />

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung des § 4 BremBGG ist der in Zusammenarbeit zwischen<br />

der Stadt <strong>Bremen</strong> und Behindertenverbänden erarbeitete Gesamtbericht „<strong>Bremen</strong> baut Barrieren<br />

ab“, der bauliche Barrieren identifiziert und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung darstellt.<br />

Darin aufgeführte kleinere Barrieren sind inzwischen teilweise schon behoben, weitere - vor<br />

allem größere - Maßnahmen müssen noch umgesetzt werden.<br />

3.3.4.2. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft <strong>im</strong> Rahmen der Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />

Für (schwer-)behinderte Menschen, deren Einschränkungen einerseits so gravierend sind,<br />

dass sie z. B. zur barrierefreien Gestaltung ihres Wohnumfeldes, zur Sicherstellung ihrer<br />

Mobilität, zur Betreuung in ihrer Wohnung oder <strong>im</strong> Wohnhe<strong>im</strong> Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen<br />

Leben benötigen und die andererseits hierfür keine oder keine ausreichenden<br />

eigenen finanziellen Mittel haben, finanzieren die Sozialhilfeträger in der Stadt <strong>Bremen</strong><br />

und in Bremerhaven ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen.<br />

Der größte Ausgabenblock entfällt auf Leistungen, die für geistig, körperlich bzw. mehrfach<br />

behinderte Erwachsene (rd. 1.430 Personen), für seelisch behinderte Erwachsene (rd. 580<br />

Personen) und für behinderte Kinder (rd. 80) in Wohnhe<strong>im</strong>en gezahlt werden, in denen die<br />

behinderten Menschen neben der Wohnversorgung - in den Zeiten, in denen keine schulische<br />

oder tagesstrukturierende Leistung in WfbM oder Tagesförderstätten erfolgt - behindertenpädagogisch<br />

gefördert und pflegerisch betreut werden. Umgerechnet auf die Wohnbevölkerung<br />

bedeutet dies, dass 2006 pro 1.000 Einwohner 3,02 behinderte Menschen in einem<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009 231

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