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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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3.3 Menschen mit Behinderungen<br />

Armut und Benachteiligung durch Behinderung<br />

Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (§ 2, Abs. 1) sind Menschen behindert, wenn<br />

ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht<br />

und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.<br />

Ausgehend von dieser Definition widmet sich das Kapitel 3.3 der Lebenssituation von Menschen<br />

mit Behinderung und ihren Möglichkeiten gleichberechtigter und selbstbest<strong>im</strong>mter<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.<br />

Das <strong>Armuts</strong>risiko ist bei jüngeren und älteren Behinderten 351 ungleich verteilt: jüngere<br />

Schwerbehinderte (die Altersgruppe der 25-45Jährigen) sind zu einem Teil aufgrund finanzieller<br />

Armut und der Art der Behinderung stärker armutsgefährdet als ältere. Die Jüngeren<br />

verfügten <strong>im</strong> Jahr 2003 zu knapp einem Drittel (Männer zu 32 %, Frauen zu 28 %) aufgrund<br />

ihres erschwerten Zugangs und der Diskontinuität sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung<br />

nur über ein relativ geringes Nettoeinkommen (unter 700 €) 352 und können aufgrund<br />

ihrer Behinderung zudem nur unter besonderen Anstrengungen bzw. mit Unterstützung ihre<br />

Teilhabechancen sichern. Sie erfüllen insofern die <strong>Armuts</strong>definition materieller und sozialer<br />

Armut bzw. Ausgrenzung vollständig, während sich bei älteren Schwerbehinderten, die die<br />

große Mehrzahl darstellen, Armut weniger finanziell als vielmehr als soziales Ausgrenzungsrisiko<br />

äußert. 353 In eine Gesamtbetrachtung der materiellen Situation behinderter<br />

Menschen müssten grundsätzlich auch die verschiedenen (steuerlichen) Vergünstigungen<br />

für behinderte Menschen eingehen, die als Nachteilsausgleich wirken bzw. die behinderungsbedingten<br />

Mehrausgaben, zumindest zum Teil, kompensieren sollen. Dies kann hier<br />

nicht geleistet werden, auch der 3. <strong>Armuts</strong>- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat<br />

auf den Versuch einer solchen Gesamtbewertung verzichtet.<br />

Datenerhebungen zu materieller Armut oder Reichtum behinderter Menschen liegen für<br />

<strong>Bremen</strong> nicht vor; Aussagen können lediglich zu Einkommensquellen gemacht werden (s.<br />

weiter unten). Die Darstellung konzentriert sich vielmehr auf den Zugang zu Fördermaßnahmen,<br />

Bildung, Ausbildung sowie Erwerbstätigkeit und Wohnen und stellt Maßnahmen des<br />

<strong>Land</strong>es <strong>Bremen</strong> vor.<br />

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für förderliche oder hemmende Lebensbedingungen<br />

best<strong>im</strong>men die Chancen behinderter Menschen <strong>im</strong> Gemeinwesen und bilden die Basis, auf<br />

der der einzelne behinderte Mensch mit seinen individuellen Potentialen und behinderungsbedingten<br />

Einschränkungen sein Leben gestalten kann. Unzureichende schulische oder berufliche<br />

Bildungsmöglichkeiten, ein erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt und damit verbun-<br />

351 Die nachstehenden Daten beziehen sich nicht auf alle behinderten Menschen, sondern nur auf schwerbehinderte<br />

Menschen und basieren auf Sondererhebungen des Mikrozensus aus den Jahren 2003 und 2005.<br />

352 Die Vergleichsdaten für nichtbehinderte Menschen gleichen Alters: 17 % haben ein Einkommen von unter<br />

700 € - 15 % der Frauen und 18 % der Männer. Die Daten beziehen sich jeweils auf Menschen in Einpersonenhaushalten.<br />

Vgl. Pfaff-2005, S. 130.<br />

353 Die Renten / Pensionen älterer schwerbehinderter Menschen lagen 2003 lt. Mikrozensus über den Renten /<br />

Pensionen, die die nicht behinderten Menschen dieses Alters erzielten, vgl. Pfaff, 2005, a. a. O. Dies hängt zum<br />

einen mit dem bisherigen System der Hochrechnungsfaktoren der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten zusammen<br />

bzw. damit, dass die Feststellung einer Schwerbehinderung zumeist erst nach dem Erwerbsalter erfolgt<br />

und die Rente insofern die Einkommensverhältnisse nach einem noch unbeeinträchtigten Arbeitsleben abbildet.<br />

218<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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