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Lebenslagen im Land Bremen Armuts - Bremische Bürgerschaft

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destlöhnen mit initiiert und unterstützt. Ein gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eingebrachter<br />

Gesetzentwurf 129 fand <strong>im</strong> Bundesrat keine Mehrheit. Dennoch werden über die drei Branchen<br />

hinaus, für die schon bislang ein tariflicher Mindestlohn gilt, weitere Wirtschaftszweige<br />

einen Mindestlohn erhalten, indem dort Tarifabschlüsse für allgemeinverbindlich erklärt werden<br />

können. Darüber hinaus soll es für Zeitarbeit künftig eine relative Lohnuntergrenze geben,<br />

die sich an Tarifabschlüssen orientiert. Für die Beschäftigten der Freien Hansestadt<br />

<strong>Bremen</strong> <strong>im</strong> Kernbereich sowie in den ausgegliederten Bereichen besteht ein Mindestlohn<br />

von 7,50 €. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll künftig eine Änderung des Vergabegesetzes<br />

sicherstellen, dass soziale Standards eingehalten werden, darunter eine Mindest-Ausbildungsquote<br />

und ein Mindestlohn.<br />

Der progressive Einkommensteuertarif ist ein wichtiger Beitrag für den sozialen Ausgleich 130 .<br />

Durch ihn wird sichergestellt, dass an der Finanzierung der staatlichen Ausgaben höhere<br />

Einkommen <strong>im</strong> Verhältnis stärker beteiligt werden als geringe. Damit wird Besteuerung nach<br />

Leistungsfähigkeit sicher gestellt. Steuergesetze, die hieran etwas ändern, sollten nicht unterstützt<br />

werden. Mancherorts wird die Einführung eines Bürgergelds 131 bzw. einer Grundsicherung<br />

in Form einer negativen Einkommensteuer 132 diskutiert. Demnach würde Personen,<br />

die ein definiertes Mindesteinkommen nicht erreichen, vom Finanzamt ein Unterstützungsbetrag<br />

ausgezahlt - je nach Modell mit oder ohne Bedarfsprüfung, als individueller Betrag oder<br />

unter Berücksichtigung des Einkommens von Familienangehörigen. Von Senkungen der<br />

Einkommensteuer profitieren bislang nur diejenigen 50 % aller Haushalte, die überhaupt Einkommensteuer<br />

zahlen. Vorteil einer negativen Einkommensteuer wäre, dass - je nach Modell<br />

- auch die übrigen Haushalte von Steuersenkungen profitieren könnten. Nachteil wäre<br />

jedoch die Trennung des Systems der finanziellen Leistungsgewährung vom System der<br />

<strong>im</strong>materiellen Unterstützung der von Armut betroffenen oder bedrohten Menschen. Für das<br />

Ziel der Teilhabegerechtigkeit wäre dies ein möglicher Rückschritt. Die dauerhafte Subventionierung<br />

unterer Einkommen und Zementierung nicht armutsfester Löhne könnte begünstigt<br />

werden.<br />

Als Maßnahme zur Verbesserung der materiellen Situation sollte sich die Höhe der finanziellen<br />

Sozialleistungen stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren. Hierzu müssen die Berechnungsgrundlagen<br />

der Regelsätze des SGB II und des SGB XII mit dem Ziel der Erhöhung<br />

überprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Kinder-Regelsätze. Dass künftig für Kinder<br />

von sechs bis unter 14 Jahren ein Regelsatz in Höhe von 70 % des für Erwachsene geltenden<br />

Regelsatzes gezahlt werden soll (statt bisher 60 %), stellt für die Betroffenen eine wichtige<br />

finanzielle Verbesserung dar. Am systematischen Fehler, den finanziellen Bedarf von<br />

Kindern nur als abgeleitete Größe des Bedarfs von Erwachsenen zu berechnen, ändert sich<br />

dadurch jedoch nichts. Mit einer Bundesratsinitiative 133 hatte der Senat versucht, den speziellen<br />

Bedarf von Kindern als Grundlage für den Kinder-Regelsatz gesondert zu ermitteln.<br />

Außerdem sollte geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen<br />

geeignet sind, eine chancengerechte Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen<br />

Leben zu gewährleisten.<br />

129<br />

Vgl. BR-Drs. 622/07.<br />

130<br />

Vgl. Bundesregierung 2008 - DS 16/9915, S. 177.<br />

131<br />

Vgl. z. B. http://56.parteitag.fdp.de/files/23/BPT-Das_Liberale_Buergergeld_0605_L2.pdf.<br />

132<br />

Vgl. z. B. http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/LDK_Heilbronn/Grundeinkommen.pdf.<br />

133<br />

Vgl. BR-Drs. 873/07.<br />

76<br />

<strong>Lebenslagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Bremen</strong> 2009

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