Rosa Luxemburg, Die Akkumulation des Kapitals ... - babbelClub
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A James Mill: The History of<br />
British-India, Bd. I, 4. Aufl., 1840,<br />
S.311<br />
B siehe l.c., S.305, Fußnote;<br />
[bei R.L. im Text]<br />
C Village communities in the<br />
East and West, 5. Aufl., 1890,<br />
S.104; [bei R.L. im Text]<br />
D siehe seine ausgezeichnete<br />
Studie in russischer Sprache: Das<br />
Gemeineigentum an Grund und<br />
Boden. Ursachen, Verlauf und<br />
Folgen seiner Zersetzung. Teil I,<br />
Moskau 1879; [bei R.L. im Text]<br />
E siehe die Widerlegung dieser<br />
Legende bei Dr. O. Franke:<br />
<strong>Die</strong> Rechtsverhältnisse am Grundeigentum<br />
in China. 1903; [bei R.L.<br />
im Text]<br />
unangetastet. Sie setzten bloß in den Provinzen ihre Statthalter ein, die die militärische<br />
Organisation überwachten und Abgaben von der Bevölkerung einsammelten.<br />
Alle Eroberer gingen auf die Beherrschung und Ausbeutung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
aus, keiner hatte ein Interesse daran, dem Volke seine Produktivkräfte zu rauben<br />
und seine soziale Organisation zu vernichten. Der Bauer mußte im Reiche<br />
<strong>des</strong> Großmoguls jährlich seinen Tribut in Naturalien an die Fremdherrschaft<br />
entrichten, aber er konnte in seinem Dorf ungeschoren leben und auf seiner<br />
Sholgura wie seine Urväter Reis bauen. Dann kamen die Engländer, und der<br />
Pesthauch der kapitalistischen Zivilisation vollbrachte in kurzer Zeit, was<br />
Jahrtausende nicht vermocht und was das Schwert der Nogaier nicht fertiggebracht<br />
hatte: die ganze soziale Organisation <strong>des</strong> Volkes zu zertrümmern. Der<br />
Zweck <strong>des</strong> englischen <strong>Kapitals</strong> war in letzter Linie, die Existenzbasis selbst der<br />
indischen Gemeinde: den Grund und Boden, in die eigene Macht zu kriegen.<br />
Zu diesem Zwecke diente vor allem die bei den europäischen<br />
Kolonisatoren seit jeher beliebte Fiktion, wonach alles Land in der Kolonie<br />
Eigentum der politischen Herrscher wäre. <strong>Die</strong> Engländer schenkten nachträglich<br />
ganz Indien als Privatbesitz dem Großmogul und seinen Statthaltern, um es<br />
als deren ›rechtmäßige‹ Nachfolger zu erben. <strong>Die</strong> angesehensten Gelehrten der<br />
Nationalökonomie, wie James Mill, stützten diese Fiktion diensteifrig mit ›wissenschaftlichen‹<br />
Gründen, so namentlich mit dem famosen Schluß: man müsse<br />
annehmen, daß das Grundeigentum in Indien dem Herrscher gehörte, ›denn<br />
woll ten wir annehmen, daß nicht er der Grundeigentümer war, so wären<br />
wir nicht imstande zu sagen: Wer war denn Eigentümer?‹²⁰⁸<br />
Anmerkung 208<br />
Nachdem er in seiner Geschichte Britisch-Indiens die Zeugnisse aus den verschiedensten Quellen,<br />
aus Mungo Park, Herodot, Volney, Acosta, Garcilaso de la Vega, Abbé Grosier, Barrow, Didorus,<br />
Strabo u.a., wahllos und kritiklos zusammengeschleppt hat, um den Satz zu konstruieren,<br />
daß in primitiven Verhältnissen der Grund und Boden stets und überall Eigentum <strong>des</strong><br />
Herr schers war, zieht Mill durch Analogie auch für Indien den folgenden Schluß: ›From these<br />
facts only one conclusion can be drawn, that the property of the soil resided in the sovereign,<br />
for if it did not reside in him, it will be impossible to show to whom it belonged.‹ A Zu dieser<br />
klassischen Schlußfolgerung <strong>des</strong> bürgerlichen Ökonomen gibt sein Herausgeber H. H. Wilson,<br />
der als Professor <strong>des</strong> Sanskrit an der Universität in Oxford genauer Kenner der altindischen<br />
Rechts verhältnisse war, einen interessanten Kommentar. Nachdem er schon in der Vorrede<br />
seinen Autor als einen Parteigänger charakterisiert, der die ganze Geschichte Britisch-Indiens<br />
zur Rechtfertigung der theoretical views of Mr. Bentham zurechtgestutzt und dabei mit zweifelhaftesten<br />
Mitteln ein Zerrbild <strong>des</strong> Hinduvolkes gezeichnet hätte (a portrait of the Hindus<br />
which has no resemblance whatever to the original, and which almost outrages humanity),<br />
macht er die folgende Fußnote: ›The greater part of the text and of the notes here is wholly<br />
irrelevant. The illustrations drawn from Mahometan practice, supposing them to be correct,<br />
have nothing to do with the laws and rights of the Hindus. They are not, however, even accurate,<br />
and Mr. Mill’s gui<strong>des</strong> have misled him.‹ Wilson bestreitet dann rundweg speziell in bezug<br />
auf Indien die Theorie von dem Eigentumsrecht <strong>des</strong> Souveräns auf Grund und Boden. B<br />
Auch Henry Maine meint, daß die Engländer ihren anfänglichen Anspruch auf den gesamten<br />
Grundbesitz in Indien, den Maine wohl als grundfalsch erkennt, von ihren muselmanischen<br />
Vorgängern übernommen hätten: ›The assumption which the English first made was one which<br />
they inherited from their Mahometan predecessors. It was, that all the soil belonged in absolute<br />
property to the sovereign, and that all private property in land existed by his sufferance.<br />
The Mahometan theory and the corresponding Mahometan practice had put out of sight the<br />
ancient view of the sovereign’s rights, which though it assigned to him a far larger share of<br />
the produce of the land than any western ruler has ever claimed, yet in nowise denied the existence<br />
of private property in land‹. C Maxim Kowalewski hat demgegenüber gründlich nachgewiesen,<br />
daß die angebliche ›muselmännische Theorie und Praxis‹ bloß eine englische Fabel<br />
war. D <strong>Die</strong> englischen Gelehrten wie übrigens auch ihre französischen Kollegen halten jetzt zum<br />
Beispiel an einer analogen Fabel in bezug auf China fest, indem sie behaupten, alles Land sei<br />
dort Eigentum <strong>des</strong> Kaisers gewesen. E<br />
242 <strong>Die</strong> geschichtlichen Bedingungen der <strong>Akkumulation</strong>