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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

1 Überblick<br />

1.1 <strong>Datenschutz</strong>entwicklungen<br />

1.1.1 Big Brother – Ende des <strong>Datenschutz</strong>es?<br />

Angesichts der Sendung Big Brother, deren zweite Staffel derzeit mit einigem Erfolg läuft, stellen<br />

viele die Frage, ob in einer solchen Zeit <strong>Datenschutz</strong> überhaupt noch eine Berechtigung und<br />

eine Chance habe.<br />

Diese Frage ist verständlich, wenn man berücksichtigt, dass das Erfolgsprinzip der Sendung gerade<br />

das Rund-um-beobachtet-wer<strong>den</strong> einer Personengruppe ist. Das Erfolgsprinzip setzt gerade<br />

voraus, dass sich dieser Beobachtung niemand zu irgend einem Zeitpunkt entziehen kann.<br />

Glücklicherweise ist dieses „Erfolgsprinzip“ noch nicht zu 100% realisiert, es bestehen <strong>für</strong> mich<br />

aber keine Zweifel, dass die Sehquote umso höher sein wird, je umfassender die Beobachtungsmöglichkeiten<br />

sind, und zwar auch und gerade in <strong>den</strong> engsten Kreis der Privatsphäre, in <strong>den</strong> Intimbereich.<br />

Grenzen wer<strong>den</strong> hier letztlich nur durch die staatliche Medienaufsicht gesetzt wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Es ist hier nicht der Platz, allgemein über die Voraussetzungen und Auswirkungen einer solchen<br />

Entwicklung zu philosophieren. Aus der Sicht des <strong>Datenschutz</strong>es ist jedoch folgende Feststellung<br />

angebracht: <strong>Datenschutz</strong> ist wesentlich die informierte Selbstbestimmung über die Frage,<br />

wer, wann, was über einen weiß und was er mit diesem Wissen anfängt, oder, anders gesagt, die<br />

wesentlichen <strong>Datenschutz</strong>prinzipien sind Transparenz der Datenerhebung und Verwendung,<br />

Freiwilligkeit der Entscheidung und Zweckbindung der Datenverarbeitung.<br />

Die Frage heißt also, haben diese Prinzipien angesichts der genannten Entwicklung noch ihre<br />

Berechtigung. Die Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten.<br />

Entschei<strong>den</strong>d ist <strong>für</strong> mich, dass alle Teilnehmer an der Veranstaltung in voller Kenntnis dessen<br />

handeln, was auf sie zu kommt. Anders gesagt, die Datenerhebung ist transparent.<br />

Sie ist auch freiwillig. Wesentliches Kriterium der Freiwilligkeit ist, dass der Willensentschluss

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