31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Anlage 16: Entschließung der 59. Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des Bundes und der Länder vom 14./15.03.2000:<br />

Strafverfahrensänderungsgesetz <strong>19</strong>99 (StVÄG <strong>19</strong>99)<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und der Länder begrüßen es, dass mit dem Entwurf <strong>für</strong><br />

ein Strafverfahrensänderungsgesetz <strong>19</strong>99 die Strafprozessordnung endlich die seit fast zwei<br />

Jahrzehnten überfälligen datenschutzrechtlichen Regelungen erhalten soll. Sie stellen jedoch fest,<br />

dass der nunmehr vorliegende Gesetzesbeschluss des Bundestages nicht alle wichtigen Forderungen<br />

des <strong>Datenschutz</strong>es erfüllt.<br />

Darüber hinaus will der Bundesrat das <strong>Datenschutz</strong>niveau weiter absenken und hat auch zu diesem<br />

Zweck <strong>den</strong> Vermittlungsausschuss angerufen. Zu kritisieren ist, dass<br />

- Zeuginnen und Zeugen auch bei Straftaten ohne erhebliche Bedeutung durch Öffentlichkeitsfahndung<br />

im Fernsehen oder Internet gesucht wer<strong>den</strong> können,<br />

- Zweckbindungen präventivpolizeilicher Daten, darunter auch der Erkenntnisse aus verdeckten<br />

Datenerhebungsmaßnahmen, wie z.B. einem Großen Lauschangriff oder einem<br />

Einsatz verdeckter Ermittler, völlig aufgehoben wer<strong>den</strong>, so dass sie uneingeschränkt zur<br />

Strafverfolgung genutzt wer<strong>den</strong> können,<br />

- umgekehrt aber auch Informationen aus Strafverfahren über die Gefahrenabwehr hinaus<br />

uneingeschränkt zur Gefahrenvorsorge genutzt wer<strong>den</strong> können,<br />

- nicht am Verfahren beteiligte Dritte schon bei „berechtigtem Interesse“ Einsicht in Strafverfahrensakten<br />

bekommen können.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und der Länder sehen <strong>den</strong> verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Interessen der Strafverfolgungsbehör<strong>den</strong><br />

nicht mehr als gewährleistet an, falls die Vorschläge des Bundesrates Eingang in die Strafprozessordnung<br />

fin<strong>den</strong> sollten. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten fordern daher <strong>den</strong> Vermittlungsaus-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!