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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

17.2 Prüfungen, Beratungen und Informationen<br />

17.2.1 Beanstandungen<br />

Die Kontrolle der technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen war wiederum<br />

einer der Schwerpunkte im Berichtszeitraum. Leider habe ich dabei bei zwei Kliniken so schwer<br />

wiegende Verstöße gegen <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> und die Datensicherheit festgestellt, dass ich sie gemäß<br />

Art. 31 BayDSG förmlich beanstan<strong>den</strong> musste. Dabei handelte es sich um folgende Verstöße:<br />

Verschwin<strong>den</strong> von Patientenakten und Zimmerschlüssel<br />

Bei einer psychiatrischen Klinik wurde festgestellt, dass sowohl aus dem Zimmer eines der Leiten<strong>den</strong><br />

Oberärzte als auch aus einem anderen Raum, in dem Akten der Sexualtherapie offen gelagert<br />

waren und zu dem viele Ärzte und Schwestern ungehinderten Zutritt hatten, Akten ver-<br />

schwun<strong>den</strong> waren. Außerdem wurde einer Oberärztin der Gruppenschlüssel entwendet. Dieser<br />

Schlüssel diente zum Abschließen aller Eingangstüren und aller verschließbaren Behältnisse im<br />

Bereich der Oberärzte der Psychiatrie. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Aus- und Rückgabe<br />

von Schlüsseln im Bereich der Psychiatrischen Klinik nicht revisionsfähig erfolgte. So wurde es<br />

von der Klinikumsleitung geduldet, dass Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes nach Ausschei<strong>den</strong><br />

aus der Psychiatrischen Klinik weiterhin Schlüssel der Klinik behielten. Dadurch und durch die<br />

Verwendung von Gruppenschlüsseln war es ehemaligen Bediensteten unerlaubterweise möglich,<br />

weiterhin auf Patientenakten zuzugreifen, die sich in <strong>den</strong> Ärztezimmern befan<strong>den</strong>.<br />

Diese schwer wiegende Verletzung der Zugangs- und Zugriffssicherheit habe ich beanstandet<br />

und die Psychiatrische Klinik aufgefordert, entsprechende technische und organisatorischer<br />

Maßnahmen (revisionsfähige Schlüsselverwaltung, zugriffssichere Aufbewahrung von Akten,<br />

Einbindung des internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Klinikums bei der Definition und Umsetzung<br />

entsprechender Sicherheitsmaßnahmen) zur Vermeidung einer Wiederholung eines vergleichbaren<br />

Vorgangs zu ergreifen.<br />

Aufgrund meiner Beanstandung wurde von Seiten der Klinikleitung sofort eine Dienstanweisung<br />

erlassen, die grundlegende Verhaltensnormen im Umgang mit Patientendaten und Schlüsseln der<br />

Klinik zum Inhalt hat. Weiterhin wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Bereichen des Klinikums, in dem sensible Akten<br />

gelagert sind und bei <strong>den</strong> Oberarztzimmern neue Schließzylinder eingebaut, die einem sehr be-

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