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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

lungen zur Speicherung des PHW im KAN zu entnehmen. Nach meinen Feststellungen war das<br />

Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen „...dass der Betroffene bei einer Straftat erhebliche<br />

Gewalt gegen Personen oder Sachen eingesetzt hat“... bei einigen Speicherungen nicht erkennbar,<br />

weil die Gewalt von <strong>den</strong> Personen noch nicht eingesetzt wor<strong>den</strong> war. Das Polizeipräsidium<br />

hat sich meiner Auffassung angeschlossen und die beanstandeten PHW gelöscht.<br />

5.3.4 Anhaltemitteilung-Kfz-Fahndung (AHM)<br />

Diese Datei dient der Unterstützung polizeilicher Fahndungsmaßnahmen bei der Bekämpfung<br />

der internationalen Kfz-Verschiebung. Speicherungen in dieser Datei habe ich bei einer Polizeidirektion<br />

an einer EU-Binnengrenze geprüft. Die Speicherungen in der Datei erfolgt - seit Wegfall<br />

der Grenzkontrolle - in der Regel anlässlich von verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen<br />

(vgl. Nr. 5.6.1).<br />

Bemängelt habe ich bei meiner Prüfung die unzureichende Dokumentation der Gründe <strong>für</strong> die<br />

Speicherung in der Datei. Ohne ausreichende Dokumentation ist eine nachträgliche Überprüfung<br />

der Zulässigkeit der Speicherung nicht oder nur bedingt möglich. Nachdem <strong>für</strong> die Speicherun-<br />

gen kein Aktenrückhalt angelegt wird, kann die Dokumentation der Speicherungsgründe nur in<br />

der Datei selbst oder auf dem von der Polizei verwendeten Erfassungsformblatt erfolgen. Die<br />

betroffene Polizeidirektion hat meine Forderung nach ausreichender Dokumentation dadurch<br />

umgesetzt, dass sie neben dem Freitextfeld des Formblatts nunmehr vier standardisierte Erfas-<br />

sungsgründe zur Auswahl anbietet. Diese wur<strong>den</strong> nach Mitteilung der Polizei aufgrund polizeilicher<br />

Erfahrungswerte im Kriminalitätsbereich „Kfz-Verschiebung“ ausgewählt. Daneben kann<br />

die Speicherung aber auch aus „sonstigen Grün<strong>den</strong>“ erfolgen. Die vier standardisierten Erfassungsgründe<br />

sind eng gefasst, was einerseits die Nachvollziehbarkeit der Speicherung verbessert,<br />

andererseits aber die Auswahl reduziert. Weil ich davon ausgehe, dass zahlreiche Speicherungen<br />

auch aus „sonstigen Grün<strong>den</strong>“ durchgeführt wer<strong>den</strong>, habe ich gefordert, dass eine Erfassung aus<br />

„sonstigen Grün<strong>den</strong>“ freitextlich mit <strong>den</strong> konkreten Grün<strong>den</strong> des Einzelfalls ergänzt wird.<br />

Im Rahmen meiner Prüfung von AHM-Speicherungen bei der Polizeidirektion habe ich auch<br />

festgestellt, dass diese personenbezogene Daten auch an Polizeidienststellen eines Staates übermittelt,<br />

der nicht EU-Mitglied ist. Danach wird anlässlich von polizeilichen Kontrollen in diesem

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