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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Laut Angaben eines renommierten Herstellers von medizin-technischen Geräten soll beim so<br />

genannten Remote Service lediglich in 1 Prozent aller Wartungsfälle ein Zugriff auf i<strong>den</strong>tifizierende<br />

Patientendaten erforderlich sein. Erfolgt beim Remote Service kein Zugriff auf i<strong>den</strong>tifizierende<br />

Patientendaten kann auf spezielle Sicherungsmaßnahmen verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Bei 99 Prozent aller Wartungsfälle ist demnach ein Zugriff auf Patientendaten nicht notwendig,<br />

das heißt, die Patienten i<strong>den</strong>tifizieren<strong>den</strong> Merkmale können entweder generell ausgeblendet oder<br />

vor Beginn der Wartungsarbeiten durch Pseudonyme ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Ist im Rahmen der Gerätewartung der Zugriff auf i<strong>den</strong>tifizierende Patientendaten unvermeidlich,<br />

sind folgende Maßnahmen einzuhalten:<br />

� Einsatz eines Call-Back-Verfahrens oder eines ähnlichen Verfahrens (Dialogaufbau vom<br />

Kun<strong>den</strong>system oder nach Ablauf einer so genannten Shake-Hand-Prozedur).<br />

� Verwendung eines sicheren Passwortverfahrens (u.U. Verwendung von Einmalpassworten).<br />

� Protokollierung des gesamten Fernwartungsdialogs, aus dem alle Aktionen und Zugriffe auf<br />

Patientendaten erkennbar sind.<br />

� <strong>Der</strong> Dialog sollte von einem sachkundigen Mitarbeiter des Krankenhauses oder in der<br />

Arztpraxis verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

� Bei der Übertragung der Daten muss ihre Vertraulichkeit sicher gestellt wer<strong>den</strong> können (Einsatz<br />

von geeigneten Verschlüsselungsverfahren).<br />

� Benutzung des Internets nur, wenn Anwendungs- und Herstellersystem durch geeignete<br />

Firewall-Systeme vom offenen Netz abgeschottet sind.<br />

� Soweit erforderlich, dürfen personenbezogenen Patientendaten in der Fernwartungszentrale<br />

nur temporär gespeichert wer<strong>den</strong>.<br />

� Einsatz von zuverlässigem Personal bei der Wartungsfirma (Verpflichtung auf Geheimhaltung).<br />

� Schriftlicher Vertrag mit der Wartungsfirma (Einhaltung des Datengeheimnisses und der<br />

gebotenen Sicherheitsmaßnahmen; Scha<strong>den</strong>ersatzklausel).<br />

Die beste Lösung wäre es allerdings, wenn es möglich wäre, bei der Wartung lediglich auf eine<br />

signifikante Testumgebung zuzugreifen, so dass der Zugriff auf i<strong>den</strong>tifizierende Patientendaten<br />

vermie<strong>den</strong> würde. Auch das Ersetzen der i<strong>den</strong>tifizieren<strong>den</strong> Merkmale durch ein Pseudonym stellt<br />

eine datenschutzfreundliche Alternative dar.

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