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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

5.3.5 Datei „Gruppentypische Aggressionsdelikte / kriminogene Gruppierungen / Skinheads“<br />

Die Datei dient der Informationssammlung, -auswertung und -steuerung, um frühzeitig die Bildung<br />

delinquenter Gruppen zu erkennen und die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu unterstützen.<br />

Gespeichert wer<strong>den</strong> können insbesondere Personen, gegen die wegen jugend- oder<br />

gruppentypischer Aggressionsdelikte (insbesondere Vandalismus, Körperverletzung, Sittlichkeitsdelikte,<br />

Raub und räuberische Erpressung, Tötungsdelikte oder Ordnungswidrigkeiten) ermittelt<br />

wurde oder Personen, die aufgrund glaubwürdiger Hinweise oder polizeilicher Ermittlungen<br />

gewälttätigen Gruppierungen oder deren engerem Umfeld zuzuordnen sind.<br />

Bei meiner Prüfung der Speicherungen in dieser Datei bei einem Polizeipräsidium habe ich fest-<br />

gestellt, dass fünf Personen gespeichert waren, die von der Polizei der sog. Punkerszene zugeordnet<br />

wur<strong>den</strong>. Nach <strong>den</strong> Erkenntnissen aus der Datei selbst und der mir zu <strong>den</strong> Personen vor-<br />

gelegten Unterlagen waren die von der Errichtungsanordnung vorgegebenen Speicherungskriterien<br />

nicht erfüllt. Beispielsweise war eine junge Frau gespeichert, zu der als einzige Erkenntnis<br />

ihre Eigenschaft als Geschädigte eines Diebstahls vorlag. Auch bei <strong>den</strong> anderen „Punkern“ gab<br />

es nach meiner Feststellung keine polizeilichen Erkennisse da<strong>für</strong>, dass gegen diese wegen ju-<br />

gend- oder gruppentypischer Aggressionsdelikte ermittelt wurde oder dass sie gewalttätigen<br />

Gruppierungen oder deren engerem Umfeld zuzuordnen sind.<br />

Ich habe das Polizeipräsidium aufgefordert, die Speicherungen zu löschen, wenn nicht noch Erkenntnisse<br />

mitgeteilt wer<strong>den</strong> können, die die Speicherungen in der Datei rechtfertigen. Die Speicherung<br />

zu o.g. junger Frau wurde gelöscht. Die Prüfung der zu <strong>den</strong> anderen Personen nach Redationsschluss<br />

mitgeteilten Erkenntnisse ist noch nicht abgeschlossen.

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