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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

sind die Verantwortlichkeiten <strong>für</strong> die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge klarzustellen.<br />

Ich habe in dieser Richtung bereits mit Schreiben vom 7. Februar des Jahres zahlreiche Fragen<br />

und Hinweise an die Bayer. Staatskanzlei gestellt bzw. gegeben, eine abschließende Antwort<br />

aber bis Redaktionsschluß dieses Berichts nicht erhalten. Ich konnte deshalb bis dahin noch kein<br />

Urteil darüber abgeben, ob <strong>Datenschutz</strong> und Datensicherheit beim „Virtuellen Marktplatz Bayern“<br />

gewährleistet sind (Nr. 8.4).<br />

Nach Übermittlung des Vorabdrucks dieses Berichts an <strong>den</strong> Beirat beim <strong>Landesbeauftragte</strong>n <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> (ab 1.12. <strong>Datenschutz</strong>kommission beim Bayer. Landtag) zur Vorberatung gem.<br />

Art. 30 Abs. 5 Satz 3 BayDSG führte die Staatskanzlei mit Schreiben vom 1. Dez. 2000 aus, dass<br />

„ im derzeitigen Ausbauzustand“ ein reines Informationsangebot der Behör<strong>den</strong> geplant sei und<br />

personenbezogene Daten der Benutzer „weder im VMB auf privat betriebenen Rechnern gespeichert<br />

noch .....ein Datenfluss über Rechner des VMB (erfolge)“ Beigelegt war eine allgemeine<br />

Beschreibung der Datenflüsse im Baynet, in der u.a. ausgeführt wird, dass die IP-Adresse des<br />

Besuchers nicht gespeichert werde, und Nutzungsprofile, soweit diese erforderlich seien, nur in<br />

anonymisierter Form erstellt wür<strong>den</strong>.<br />

In der kurzen Zeit bis zur Beratung im Beirat am 5.12.2000 und zur Übergabe des Berichts am<br />

14.12. war es mir nicht möglich, diese Angaben im einzelnen zu überprüfen. Ich muß mir eine<br />

endgültige Bewertung deshalb nach wie vor vorbehalten.<br />

Generell darf elektronische Verwaltung nicht zum gläsernen Bürger <strong>für</strong> die Verwaltung füh-<br />

ren. Als wesentliches Hilfsmittel zur Erreichung dieses Ziels bieten sich die Nutzung von <strong>Datenschutz</strong><br />

sichern<strong>den</strong> Techniken, wie Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren, sowie<br />

die strenge Beachtung des Erforderlichkeitsprinzips, insbesondere des Grundsatzes der Datensparsamkeit<br />

an. Ich habe in einer Arbeitsgruppe der <strong>Datenschutz</strong>konferenz mitgearbeitet, die zu<br />

diesem Fragenkreis Orientierungshilfen erarbeitet hat, die in Kürze veröffentlicht wer<strong>den</strong> (Nr.<br />

8.5). Ich werde sie dann auch auf meiner Website bereithalten. Bereits zur Verfügung stehen<br />

Orientierungshilfen <strong>für</strong> „Grundsätze <strong>für</strong> Benutzerrichtlinien <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umgang mit dem Internet“<br />

(www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/ibenrili.htm), <strong>für</strong> „Veröffentlichung von Informatio-<br />

nen im Internet und Intranet“ (www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/int-publ.htm) und

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