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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

5.3.1.8 Speicherung von Alias-Personalien<br />

Es haben sich wieder einige Bürger an mich gewandt, die bei polizeilichen Kontrollen gerade an<br />

der Grenze einer besonderen Überprüfung unterzogen wur<strong>den</strong>. Die Ursache lag darin, dass ihre<br />

personenbezogenen Daten missbräuchlich von Tatverdächtigen, insbesondere von polizeilich<br />

gesuchten Straftätern benutzt wur<strong>den</strong>. Falls diese missbräuchliche Benutzung fremder Personalien<br />

bekannt wird, wer<strong>den</strong> auch diese Alias-Personalien Bestandteil der Fahndungsausschreibung<br />

des gesuchten Straftäters. In diesen Fällen bedarf es bei Kontrollen einer polizeilichen Abklärung<br />

der tatsächlichen I<strong>den</strong>tität, was mit einer zeitlichen und nervlichen Belastung des nicht gesuchten<br />

Bürgers verbun<strong>den</strong> ist.<br />

Ich halte die Fahndungsausschreibung der von einem Straftäter missbräuchlich benutzten Personalien<br />

<strong>für</strong> zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die tatsächlich gesuchte Person künftig weiterhin<br />

unter dem Namen der nicht gesuchten Person auftritt. Allerdings hatte ich <strong>den</strong> <strong>für</strong> diese Fälle von<br />

der Polizei zur Vermeidung von Missverständnissen auf dem Fahndungsbildschirm gespeicher-<br />

ten Vermerk, dass die Personalien nicht mit <strong>den</strong>en der gesuchten Personen übereinstimmen <strong>für</strong><br />

unzureichend gehalten (vgl. 18. Tätigkeitsbericht, Nr. 5.3.6). Das Innenministerium hatte darauf-<br />

hin <strong>den</strong> Vermerk neu formuliert.<br />

Aber auch diese datenschutzrechtliche Verbesserung kann bei einer erstmaligen Kontrolle der<br />

nicht gesuchten Person Verwechslungen und die damit verbun<strong>den</strong>en unangenehmen Folgen nicht<br />

ausschließen, da der Vermerk von der Polizei erst dann gespeichert wer<strong>den</strong> kann, wenn dieser<br />

die missbräuchliche Benutzung von Personalien bekannt wird. Nach Mitteilung des Innenministeriums<br />

habe es alle bayerischen Polizeidienststellen angewiesen, in diesen Fällen <strong>den</strong> Vermerk<br />

zu speichern. Mir wurde allerdings im Rahmen einer Eingabe bekannt, dass die Speicherung von<br />

Amts wegen offenbar nicht erfolgt war. <strong>Der</strong> Betroffene war nach seinen Angaben <strong>den</strong> besonderen<br />

Kontrollen wiederholt ausgesetzt. Deshalb weise ich die Betroffenen, die sich an mich wen<strong>den</strong>,<br />

auf die Möglichkeit hin, bei der Polizei <strong>den</strong> Vermerk in der Personenfahndungsdatei speichern<br />

zu lassen. Dieser ist geeignet, Fehlbeurteilungen der Polizei bei Kontrollen zu vermei<strong>den</strong>.

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