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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

17.3.4 Sicherheit in medizinischen Netzen<br />

<strong>Der</strong> elektronische Austausch medizinischer Daten insbesondere die Anwendungen der Telemedizin<br />

schreitet stetig voran. Viele Anbieter von medizinischen Netzen sehen mittlerweile ausreichende<br />

Maßnahmen zur Datensicherheit vor. Wegen der Bedeutung dieses Themas <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

und die Datensicherheit wur<strong>den</strong> die Forderungen aus dem letzten Tätigkeitsbericht an<br />

die Entwicklungen angepasst.<br />

Bei der Übertragung von Patientendaten aller Art (Arztbriefe, Untersuchungsergebnisse, E-<br />

Mails, Bilder) in offenen Netzen, wozu letztlich auch das Bayer. Behör<strong>den</strong>netz oder die Landkreisnetze<br />

zählen, sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, damit die Vertraulichkeit<br />

und Integrität der übertragenen Daten sowie die Revisionsfähigkeit der Netzbenutzung und <strong>den</strong><br />

Zugriffsschutz der angeschlossenen DV-Systeme sichergestellt sind.<br />

� Das DV-System darf nur solchen Benutzern Zugang zum Netz erlauben, die sich sowohl als<br />

Berechtigte i<strong>den</strong>tifizieren können, als auch vom DV-System als Berechtigte erkannt wer<strong>den</strong><br />

(Authentisierung). Die berechtigten Benutzer können auch unterschiedliche Rechte besitzen.<br />

Als Träger <strong>für</strong> die Autorisierungsdaten bietet sich die Chipkarte an. Die Rechner, die die<br />

Verbindung zum Netz herstellen, und vor allem die internen Netze sind durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen,<br />

wie z. B. Schutz durch ein Firewall-System gegen unberechtigte und<br />

ungewollte Eindringversuche von außen (Veränderung von Software, Manipulation von Daten,<br />

Ausspähen von Informationen), abzusichern.<br />

� Die Integrität der im Netz übertragenen Patientendaten lässt sich durch die heute bereits verfügbaren<br />

Signaturverfahren verifizieren. Durch die digitale Signatur lassen sich Dokumente<br />

außerdem eindeutig zuordnen. <strong>Der</strong> Empfänger eines Dokuments kann an der digitalen Signatur<br />

<strong>den</strong> Autor des Dokuments erkennen. Auch dazu haben sich die Chipkarten als Träger<br />

der Signaturschlüssel und der Signaturverfahren bewährt.<br />

� Die Vertraulichkeit aller auf dem Netz übertragenen Patientendaten kann nur durch geeignete<br />

Verschlüsselungstechniken gewährleistet wer<strong>den</strong>. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass<br />

die zum Einsatz kommen<strong>den</strong> Verfahren gegen Entschlüsselungsversuche hinreichend sicher<br />

sind. Auf meine Ausführungen im 18. Tätigkeitsbericht (Tz. <strong>19</strong>.1.4) wird verwiesen.<br />

� Jedes an der Kommunikation mit Patientendaten beteiligte DV-System muss <strong>für</strong> je<strong>den</strong> bestimmten<br />

Einzelfall zur Beweissicherung Empfangs- und Übergabenachweise aufzeichnen,

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