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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

7.4.5 ADV-Vollzug<br />

In meinem 18. Tätigkeitsbericht (Nr. 7.2.4) habe ich über die Entwicklung eines Informations-<br />

systems über Gefangenendaten (ADV-Vollzug) berichtet. Inzwischen wurde das Verfahren<br />

freigegeben und soll bis zum Jahr 2001 in sämtlichen Justizvollsanstalten Bayerns zum Einsatz<br />

kommen.<br />

Das dem System zugrunde liegende Konzept berücksichtigt meine Anregungen insofern, als hinsichtlich<br />

der Löschung von Gefangenendaten nach Entlassung oder Verlegung in eine andere<br />

Anstalt auf die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 2 Jahren verwiesen wird, sofern nicht bestimmte<br />

Daten zur Auffindung der Gefangenenpersonalakte hiervon ausgenommen sind. Auch<br />

wird dem Gefangenen jetzt freigestellt, die Frage nach dem Bekenntnis auf dem Personalblatt zu<br />

beantworten oder nicht. Besonders habe ich begrüßt, dass ein Zugriff der Justizvollzugsbediensteten<br />

auf personenbezogene Daten der Gefangenen nur soweit gewährt wird, als er <strong>für</strong> die Er-<br />

füllung der dienstlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies soll durch ein Rollenkonzept der jeweiligen<br />

Justizvollzugsanstalt sichergestellt wer<strong>den</strong>, in dem jeweils Art und Umfang des Zugriffs auf<br />

die Daten <strong>für</strong> die Bediensteten festzulegen ist.

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