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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre (Nr. 11.1).<br />

Bei der Führung von Fahrtenbüchern <strong>für</strong> Ärzte kann ein Erfolg vermeldet wer<strong>den</strong>. <strong>Der</strong> Bundesfi-<br />

nanzminister hat auf Drängen der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten in einem Schreiben an <strong>den</strong> Bundesbeauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> als Regelung angekündigt, daß als Grund der Fahrt lediglich „Patientenbesuch“<br />

anzugeben sei und Name und Anschrift des Patienten in einer gesonderten Aufzeichnung<br />

niederzulegen seien, die nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten <strong>für</strong> Steuerverkürzung vorzulegen<br />

sein sollte. Dagegen hatten die AO-Referenten mehrheitlich „beschlossen“, die unveränderte<br />

Führung des Fahrtenbuches zu verlangen. Das <strong>Bayerische</strong> Finanzministerium hat auf meine eindringlichen<br />

Hinweise inzwischen mitgeteilt, dass es sich der Haltung des BMF anschließen werde<br />

(Nr. 11.6).<br />

Zur Vorbereitung des registergestützten Zensus arbeitet der Bundesminister des Innern an<br />

einem „Zensus-Test-Gesetz“. Ich habe dazu datenschutzrechtliche Forderungen erhoben, <strong>den</strong>en<br />

sich das Staatsministerium des Innern angeschlossen hat. U.a. habe ich gefordert, die geplante<br />

Mehrfachfallprüfung, die beim Statistischen Bundesamt ein bundesweites zentrales Melderegi-<br />

ster entstehen ließe, zu über<strong>den</strong>ken und durch Klarstellungen einen eventuellen Rückfluss von<br />

Statistikdaten in <strong>den</strong> Verwaltungsvollzug zuverlässig auszuschließen (Nr. 14.1).

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