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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Die Führung zentraler Adressdateien in Gemein<strong>den</strong> muss datenschutzgerecht erfolgen. Sie<br />

darf nicht dazu führen, dass Vorschriften z.B. des Steuer- oder Sozialgeheimnisses dadurch umgangen<br />

wer<strong>den</strong>, dass Daten aus diesen Verfahren wegen ihres unbeschränkten Online-Zugriffs<br />

auch Bediensteten anderer Stellen der Gemeinde offen stehen, ohne dass sie nach <strong>den</strong> einschlägigen<br />

Vorschriften dazu berechtigt wären. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> sonstige Daten, wie z.B. die<br />

Bankverbindung, wenn deren Kenntnis <strong>für</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Sachbearbeiter nicht erforderlich ist<br />

(Nr. 8.7).<br />

Die Weitergabe von Melderegisterdaten an Adressbuchverlage ist immer wieder Gegenstand<br />

von Bürgerbeschwer<strong>den</strong>. Ich musste mich dabei darauf beschränken, die Bürger auf ihr Widerspruchsrecht<br />

gegen die Weitergabe von bestimmten Melderegisterdaten, die nach dem Melderecht<br />

zulässig ist, hinzuweisen. Eine Empfehlung der Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten, im<br />

Melderechtsrahmengesetz <strong>für</strong> die Weitergabe dieser Daten das Einverständnis des Betroffenen<br />

vorzusehen, wurde leider von der Bundesregierung nicht aufgegriffen (Nr. 9.1).<br />

Das Adoptionsgeheimnis wurde in zwei schwer wiegen<strong>den</strong> Fällen verletzt. <strong>Der</strong> Geburtsname<br />

war in bei<strong>den</strong> Fällen im Einwohnermelderegister entgegen dem Gebot noch enthalten, nicht<br />

mehr benötigte Daten zu löschen. Die Geburtsnamen wur<strong>den</strong> im Online-Verfahren an die Polizei<br />

übermittelt und von dieser <strong>den</strong> Betroffenen entgegengehalten. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen,<br />

welch schwer wiegende Folgen damit verbun<strong>den</strong> sein können. Ich habe diese Verstöße<br />

beanstandet.<br />

Ich empfehle allen Gemein<strong>den</strong>, ihre Melderegister auf derart unzulässige Speicherungen zu<br />

überprüfen (Nr. 9.3).

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