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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

7.6 Sonstiges<br />

7.6.1 Richtlinie <strong>für</strong> die Förderung der Insolvenzberatung<br />

In dem seit 01.01.<strong>19</strong>99 gelten<strong>den</strong> Verbraucherinsolvenzverfahren kann sich der Schuldner bei<br />

seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und bei dem Versuch einer außergerichtlichen<br />

Einigung mit <strong>den</strong> Gläubigern von einer Insolvenzberatungsstelle beraten und vertreten lassen.<br />

Diese Stellen erhalten als anerkannte Beratungsstellen in gemeinnütziger und kommunaler<br />

Trägerschaft auf Antrag staatliche Zuwendungen, die je nach Anzahl der behandelten Fälle in<br />

Form von Pauschalen gewährt wer<strong>den</strong>. Zu Nachweis und Prüfung der einzelnen Fälle durch die<br />

Regierungen erstellen die Beratungsstellen einen so genannten Verwendungsnachweis, in dem<br />

fallbezogen jeweils der Name des Schuldners, die Zahl der Gläubiger, die Gesamthöhe der gel-<br />

tend gemachten Forderungen und weitere Angaben über die geleistete Beratung gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Übermittlung von Belegen an die Regierungen soll nur noch stichprobenweise erfolgen.<br />

Im Rahmen der Neufassung der Richtlinien <strong>für</strong> die Förderung der Insolvenzberatung durch das<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, habe ich dar-<br />

auf hingewiesen, dass selbst <strong>für</strong> diese reduzierte Übermittlung von personenbezogenen Daten<br />

eine gesetzliche Grundlage nicht besteht und diese daher nur mit Einwilligung des Betroffenen<br />

möglich ist. Ich habe daher gefordert, <strong>den</strong> Verwendungsnachweis, der vom Schuldner unterschrieben<br />

wird, um die Erklärung zu erweitern, dass der Schuldner auch in die Datenübermitt-<br />

lung an die zuständige Regierung einwilligt.<br />

Das Staatsministerium hat meiner Forderung entsprochen.

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