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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

richtung meiner Behörde unterblieben ist, werde dies bedauert. Die Ursache hier<strong>für</strong> sei jedoch<br />

ausschließlich auf Büroversehen zurückzuführen.<br />

Ich erwarte, dass die gesetzliche Pflicht, mich (rechtzeitig) über datenschutzrechtlich bedeutsame<br />

Regelungen zu informieren, vom Innenministerium und seinen nachgeordneten Behör<strong>den</strong> in Zukunft<br />

eingehalten wird.<br />

Über die vom Polizeipräsidium München als Reaktion auf interne Probleme geplante Arbeitsdatei<br />

zur Früherkennung von Fehlentwicklungen im personellen Bereich war ich zwar vom Innenministerium<br />

rechtzeitig informiert wor<strong>den</strong>. Wegen der vorgesehenen namentlichen Speicherung<br />

auch beschwerdeführender Bürger hatte ich Be<strong>den</strong>ken erhoben und das Innenministerium gebeten,<br />

ggf. <strong>für</strong> die Speicherung sprechende Gründe darzulegen. Statt einer Antwort in der Sache hat<br />

das Innenministerium lediglich mitgeteilt, dass es die nach dem Gesetz erforderliche datenschutzrechtliche<br />

Freigabe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz der Arbeitsdatei erteilt habe. Eine solche Beteiligung<br />

erfüllt ihren Sinn nicht und wird der Unterstützungsverpflichtung des Innenministeriums nach<br />

dem <strong>Bayerische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>gesetz nicht gerecht. Ich erwarte eine Stellungnahme zur angesprochenen<br />

datenschutzrechtlichen Problematik. Darauf habe ich das Innenministerium hingewiesen.<br />

Eine Antwort des Innenministeriums steht noch aus.

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