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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Argument <strong>für</strong> einen generellen Ausschluss der im Pass- bzw. Personalausweisgesetz festgelegten<br />

Eingriffsvoraussetzungen zu akzeptieren und damit einer Verkürzung der Betroffenenrechte zuzustimmen.<br />

Umfeldermittlungen z. B. durch Befragung von Nachbarn sind keine Datenerhebungen bei dem<br />

Betroffenen selbst, sondern stellen Datenerhebungen bei Dritten dar. Diese sind als intensiverer<br />

Eingriff in die Rechte des Betroffenen gegenüber der Datenerhebung beim Betroffenen selbst<br />

oder einem Zugriff auf das Lichtbild aus Grün<strong>den</strong> der Verhältnismäßigkeit nachrangig.<br />

7.5.2 Zusendung von Lichtbildern<br />

Ein Bürger hatte sich an mich gewandt und vorgetragen, er habe im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens<br />

einen Anhörungsbogen erhalten. Da zur Tatzeit der Pkw auch von<br />

anderen Personen geführt wor<strong>den</strong> sei, habe er in seiner Äußerung um Übersendung des als Beweismittel<br />

angegebenen Lichtbildes gebeten. Er habe dabei in die Lage versetzt wer<strong>den</strong> wollen,<br />

von seinem Äußerungsrecht Gebrauch zu machen. Statt dem Wunsch zu entsprechen, sei das<br />

Bild der <strong>für</strong> seinen Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle in einem anderen Bundesland zugesandt<br />

wor<strong>den</strong>. Diese habe Befragungen in seinem Wohnumfeld durchgeführt.<br />

Ich habe festgestellt, dass die Übersendung der Akten an die Polizei eines anderen Bundeslandes<br />

im konkreten Fall unzulässig war. Hier wäre es möglich gewesen, dem äußerungsbereiten Betroffenen<br />

das Lichtbild zuzusen<strong>den</strong> und auf die Datenübermittlung an die Polizei zu verzichten.<br />

Auf mein Schreiben hat das Staatsministerium des Innern mitgeteilt, dass es ihm aufgrund der<br />

inzwischen fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten in vergleichbaren Fällen „vertretbar“<br />

erscheine, dem aussagebereiten Fahrzeughalter einen Printerabzug des Beweisfotos zuzusen<strong>den</strong>.<br />

Unter Berücksichtigung des Standes der Technik werde geprüft, das Beweisfoto auf <strong>den</strong> Anhörungsbogen<br />

aufzudrucken.

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