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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

ne personenbezogene Daten vor unbefugter Kenntnisnahme, vor unbefugtem Kopieren und vor<br />

unbefugter Veränderung zu schützen sind. Nur durch die Anwendung kryptografischer Metho<strong>den</strong><br />

(digitale Signatur und Verschlüsselung) kann dieser Forderung hinreichend Rechnung getragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Zu häufig ist noch die Haltung verbreitet, die Anwendung kryptografischer Verfahren sei nur<br />

entsprechend aufwendig und kompliziert zu behandeln, und deshalb wird sie gerne als Ausnahmefall<br />

betrachtet. Dabei wird leider übersehen, dass durch standardmäßige Anwendung kryptografischer<br />

Verfahren, insbesondere wenn sie auf Hardwarefunktionalitäten basieren, diese vermeintliche<br />

Kompliziertheit erheblich reduziert, die Benutzerfreundlichkeit erhöht, aber auch <strong>den</strong><br />

Grundforderungen nach Wahrung von Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität Rechnung<br />

getragen wer<strong>den</strong> kann. Vor allem würde auch in diesem essenziellen und rasant zunehmen<strong>den</strong><br />

Teilaspekt der Datenverarbeitung das bisher in anderen Bereichen erreichte Niveau von Daten-<br />

schutz und Datensicherheit nachhaltig gesteigert wer<strong>den</strong>. Gleichwohl sind durchaus vereinzelt<br />

positive Initiativen vorhan<strong>den</strong>, wie z.B. das Projekt „Verdiensterhebung über das Internet“ des<br />

<strong>Bayerische</strong>n Landesamtes <strong>für</strong> Statistik und Datenverarbeitung (siehe Abschnitt 17.3.10) oder das<br />

Projekt „ELSTER“ der bayerischen Steuerverwaltung (siehe Abschnitt <strong>19</strong>.3.12 meines 18. Tä-<br />

tigkeitsberichts) zeigen.<br />

Ich wiederhole daher an dieser Stelle meine seit Jahren erhobene Forderung, kryptografische<br />

Verfahren standardmäßig einzusetzen und nur im begründeten Ausnahmefall von deren Anwen-<br />

dung abzusehen.<br />

Auch die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und der Länder verwen<strong>den</strong> im Übrigen seit<br />

Herbst 2000 zur Absicherung ihrer elektronischen Kommunikation untereinander kryptografische<br />

Verfahren – obwohl dabei i.d.R. keine personenbezogenen Daten übertragen wer<strong>den</strong>. Ich<br />

selbst biete bereits seit 22.02.<strong>19</strong>99 auf meiner Home-Page meinen öffentlichen PGP-Schlüssel<br />

<strong>für</strong> die sichere E-Mail-Kommunikation mit mir an.

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