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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

nen uneingeschränkten Zugriff jedes polizeilichen Nutzers auf sämtliche in INPOL-neu erfassten<br />

personenbezogenen Daten nicht zulassen, sollen über ein komplexes Berechtigungssystem unterschiedliche<br />

Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Einige der angestrebten Teilkonzepte halte ich mit <strong>den</strong> gesetzlichen Ermächtigungsnormen im<br />

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) nur <strong>für</strong> schwer vereinbar. So sollen etwa - abweichend vom<br />

gegenwärtigen Verfahren - in <strong>den</strong> bundesweiten KAN (vgl. Nr. 5.3.1) bei Vorliegen einer<br />

INPOL-relevanten Straftat auch solche Taten eines Beschuldigen aufgenommen wer<strong>den</strong>, die <strong>für</strong><br />

sich genommen keine länderübergreifende oder erhebliche Bedeutung aufweisen. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des Bundes und der Länder haben auf die rechtliche Unzulässigkeit der Aufnahme<br />

der sog. kriminellen Historie in <strong>den</strong> Bundes-KAN hingewiesen.<br />

Im Rahmen der Neukonzeption wird von zahlreichen Ländern, darunter auch von Bayern, ange-<br />

strebt, ihre polizeilichen Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung an das BKA auszulagern.<br />

Eine solche Datenverarbeitung des BKA war <strong>für</strong> die Länder zunächst nur <strong>für</strong> eine Über-<br />

gangsfrist vorgesehen. Mittlerweile haben die betreffen<strong>den</strong> Länder jedoch überwiegend zu erkennen<br />

gegeben, dass sie eine dauerhafte Verarbeitung Ihrer polizeilichen Daten beim BKA<br />

wollen. Auch das Bundesministerium des Innern hat sich dahin gehend geäußert, dass eine derartige<br />

dauerhafte Lösung wirtschaftlich erstrebenswert und technisch sowie rechtlich möglich<br />

sei. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und der Länder sind mit mir dieser Haltung entgegengetreten.<br />

Besonders bereitet die Erwartung Sorge, dass die zentrale Speicherung der jeweili-<br />

gen Länderdaten beim BKA über kurz oder lang eine Aufweichung der nach dem Gesetz erforderlichen<br />

strikten Trennung der unterschiedlichen Datenbestände des Bundes und der Länder<br />

begünstigt. Forderungen, polizeiliche Erkenntnisse verschie<strong>den</strong>er Länder zur selben Person dem<br />

Zugriff anderer Länder zu öffnen, wur<strong>den</strong> bereits erhoben. Es muss jedoch auch bei einer Auftragsdatenverarbeitung<br />

sichergestellt sein, dass jedes Land grundsätzlich nur die Daten aus dem<br />

landeseigenen Datenbestand nutzen kann.<br />

Wegen seiner beträchtlichen Auswirkungen auf die Möglichkeiten der polizeilichen Datenverarbeitung<br />

bedarf das Projekt INPOL-neu auch weiterhin der großen Aufmerksamkeit der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten.

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