31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

3.4 <strong>Datenschutz</strong>fragen in Krankenhäusern<br />

3.4.1 <strong>Datenschutz</strong>gerechte Ausgestaltung eines Krankenhausinformationssystems<br />

Im 18. Tätigkeitsbericht habe ich mich mit der Ausgestaltung der Zugriffsberechtigungen in<br />

Krankenhausinformationssystemen (Nr. 3.3.2) und mit dem Krankenhausinformationssystem in<br />

<strong>den</strong> Städtischen Krankenhäusern Münchens (Nr. 3.3.3) beschäftigt. Bei der weiteren Prüfung<br />

eines Krankenhauses habe ich mein besonderes Augenmerk auf das dortige Berechtigungskonzept<br />

und dessen Umsetzung gerichtet. Die dort bereits über einen längeren Zeitraum erarbeiteten<br />

Lösungen sehen derzeit wie folgt aus:<br />

- Ein eigenständiges Berechtigungskonzept gibt es <strong>für</strong> die Behandlungsdaten im engeren Sinn,<br />

das heißt <strong>für</strong> medizinische Dokumente und Diagnosen. Dieses ist grundsätzlich dahingehend<br />

ausgestaltet, dass Ärzte und sonstiges Fachpersonal eine Zugriffsberechtigung auf <strong>den</strong> Datenbestand<br />

lediglich <strong>für</strong> die Abteilungen erhalten, in <strong>den</strong>en sie regelmäßig, wenn auch mögli-<br />

cherweise nur „in Vertretung“, tätig sind. Dies sind daher, etwa bei Ärzten, in der Regel<br />

mindestens zwei Abteilungen. Die hier vergebenen Berechtigungen sehen in zeitlicher Hin-<br />

sicht vor, dass das Pflegepersonal noch einen Tag, der Verwaltungsbereich (Schreibkräfte)<br />

noch drei Monate und die Ärzte noch sechs Monate nach der Entlassung des Patienten<br />

(Sperrfristen) in unterschiedlichem Umfang Zugriff auf <strong>den</strong> Datenbestand des konkreten Patienten<br />

haben; letzteres wird neben der Anfertigung von Arztbriefen insbesondere mit Anfra-<br />

gen von weiterbehandeln<strong>den</strong> Ärzten und Kostenträgern sowie der Erstellung von Gutachten<br />

begründet.<br />

Darüber hinaus hat das geprüfte Krankenhaus einen behandlungsbezogenen Zugriffsschutz<br />

<strong>für</strong> Dokumente und Diagnosen programmiert. Dies bedeutet, dass die berechtigten Personen<br />

außerhalb ihrer oben beschriebenen Berechtigungen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

(z. B. Notfälle) Zugriff auf Dokumente und Diagnosen anderer Abteilungen und/oder nach<br />

dem Beginn der Sperrfrist nehmen können. In bei<strong>den</strong> Fällen wird der Zugriff aber erst nach<br />

Eingabe einer Begründung durch <strong>den</strong> Zugreifen<strong>den</strong> freigegeben. Diese Begründung wird<br />

protokolliert und das Protokoll wird von der <strong>für</strong> die Erstellung des Berechtigungskonzepts<br />

zuständigen Person auf Plausibilität durchgesehen. Ferner wird die Auswertung an <strong>den</strong> inter-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!