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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

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die zunehmend - soweit die mitwirken<strong>den</strong> Krankenhäuser hierzu in der Lage sind - abgelöst<br />

wer<strong>den</strong> muss. Die BAQ hat mir versichert, dass eine solche EDV-gestützte Übermittlung<br />

auch in ihrem Interesse ist, da sie <strong>den</strong> eigenen Arbeitsaufwand deutlich reduziere.<br />

In <strong>den</strong> von der BAQ verwendeten Erhebungsbögen ist zur Erlangung gebietsbezogener<br />

Auswertungsergebnisse die Übermittlung der um die letzte Stelle gekürzten Postleitzahl<br />

des Wohnorts von Mutter und Kind vorgesehen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die<br />

Übermittlung eines Erhebungsbogens mit der vollen Postleitzahl nicht zulässig, da es keine<br />

gesetzliche Grundlage <strong>für</strong> eine Übermittlung dann häufig personenbeziehbarer Daten an<br />

die BAQ gibt. Eine Übermittlung genauer Postleitzahlen würde nämlich - vor allem im<br />

ländlichen Bereich - <strong>den</strong> Kreis der Betroffenen häufig so stark einengen, dass eine Deanonymisierung<br />

nicht mehr auszuschließen wäre.<br />

- Ferner wurde ich zur datenschutzrechtlichen Beratung <strong>für</strong> das Projekt „Freiwillige Kran-<br />

kenhausvergleiche zur externen Qualitätssicherung in der Psychiatrie“ herangezogen. Es<br />

handelt sich hierbei um ein Modellprojekt zur externen, freiwilligen Qualitätssicherung <strong>für</strong><br />

Einrichtungen, die in der stationären Psychiatrie tätig sind. Hierzu wer<strong>den</strong> die sog. BADO-<br />

Daten, die der internen medizinischen Basisdokumentation dienen, zumindest teilweise an<br />

die auswertende Stelle im Bezirksklinikum Regensburg übermittelt.<br />

Von dem BADO-Datensatz wer<strong>den</strong> z.B. der Name, der Vorname und der Geburtsname gestrichen.<br />

Das Geburtsdatum wird durch eine Patienteni<strong>den</strong>tifikationsnummer (PIN) ersetzt.<br />

Ferner wer<strong>den</strong> die Daten Geburtsort, Beruf, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort,<br />

Telefonnummer, Staat, Familienstand und Religion nicht übermittelt. Übermittelt wird dagegen<br />

die sog. Gemeindekennzahl, so dass in der Regel der Name des Landkreises aus dem<br />

der psychiatrische Patient stammt, weitergegeben wird. Ich habe hierzu ausgeführt, dass<br />

das Vorhaben <strong>den</strong> Anforderungen an eine ausreichende (faktische) Anonymisierung genügt,<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

- Die oben angesprochene PIN wird generiert, um Datensätze aus verschie<strong>den</strong>en<br />

Quellen zu einer Person (möglichst) eindeutig zusammenführen zu können. Interessant<br />

<strong>für</strong> die auswertende Stelle ist nicht der Patient an sich, sondern nur der Fall. Mit

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