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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Anlage 11: Entschließung der 58. Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des Bundes und der Länder vom 07./08.10.<strong>19</strong>99<br />

zum Beschluß des Europäischen Rates zur Erarbeitung einer<br />

Charta der Grundrechte der Europäischen Union<br />

<strong>Der</strong> Europäische Rat hat anläßlich seiner Zusammenkunft am 4. Juni <strong>19</strong>99 in Köln die Ausarbeitung<br />

einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union beschlossen. In dem Ratsbeschluß<br />

heißt es: "Im gegenwärtigen Entwicklungszustand der Union ist es erforderlich, eine Charta dieser<br />

Rechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite <strong>für</strong><br />

die Unionsbürger sichtbar zu verankern".<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und der Länder unterstützen nachhaltig die Initiative<br />

des Europäischen Rates zur Ausarbeitung einer europäischen Grundrechtscharta. Sie fordern<br />

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich <strong>für</strong> die Einfügung eines Grundrechts auf<br />

<strong>Datenschutz</strong> in <strong>den</strong> zu schaffen<strong>den</strong> Katalog europäischer Grundrechte und dessen Verankerung<br />

in <strong>den</strong> Verträgen der Europäischen Union einzusetzen. Damit würde der herausragen<strong>den</strong> Be-<br />

deutung des <strong>Datenschutz</strong>es in der Informationsgesellschaft Rechnung getragen.<br />

Die europäische <strong>Datenschutz</strong>richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung des<br />

Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere des Schutzes der Privatsphäre<br />

(Art. 1 Abs. 1 ). Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten weisen darauf hin, dass einige europäische Länder<br />

ein <strong>Datenschutz</strong>grundrecht in ihre Verfassung aufgenommen haben; in einigen anderen Ländern<br />

wurde ihm durch die Rechtsprechung Grundrechtsgeltung zuerkannt. In Deutschland wird das<br />

vom Bundesverfassungsgericht aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1<br />

GG) abgeleitete Grundrecht auf <strong>Datenschutz</strong> als solches von zahlreichen Landesverfassungen<br />

ausdrücklich erwähnt.

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