31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

16 Medien<br />

16.1 Pressepapier des Kreisverwaltungsreferenten der LHSt. München zu „Mehmet“<br />

Aufgrund einer Eingabe habe ich das 11-seitige Pressepapier des (ehemaligen) Kreisverwaltungsreferenten<br />

der Landeshauptstadt München vom 29.04.<strong>19</strong>98 zur Ausweisung „Mehmets“<br />

datenschutzrechtlich bewertet. Unter dem Pseudonym „Mehmet“ wird in diesem Pressepapier<br />

mit Einzelangaben u.a. die familiäre Ausgangssituation „Mehmets“ geschildert. Gewalt- und<br />

Straftaten „Mehmets“ im öffentlichen Bereich, z.B. in Schulen und an U-Bahn-Haltestellen wer<strong>den</strong><br />

unterschiedlich detailliert dargestellt. Berichtet wird auch über „Mehmets“ Fehlverhalten in<br />

der Schule und über sonstige Verfehlungen, verbun<strong>den</strong> mit im Einzelnen ausgeführten elterlichen<br />

Versäumnissen zur Begründung, warum zusammen mit dem Aufenthalt „Mehmets“ auch<br />

der Aufenthalt seiner Eltern in Deutschland beendet wer<strong>den</strong> sollte. Veröffentlicht wer<strong>den</strong> in diesem<br />

Papier auch einzelne Informationen, die dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) aus dem Bereich<br />

des Stadtjugendamts München zur Verfügung gestellt wur<strong>den</strong>. Das KVR reagierte mit die-<br />

sem Pressepapier nicht auf eine Anfrage der Presse, sondern kommentierte damit seine Ausweisungsverfügung<br />

vom selben Tage. Im weiteren Verlauf veröffentlichte die Presse Auszüge aus<br />

dem KVR-Pressepapier und die I<strong>den</strong>tität des jungen Türken und seiner Familie waren trotz des<br />

verwendeten Pseudonyms „Mehmet“ nach kurzer Zeit öffentlich bekannt.<br />

Auf dieses Pressepapier fin<strong>den</strong> die <strong>Datenschutz</strong>vorschriften Anwendung, da der Presse und Öffentlichkeit<br />

nicht ausschließlich anonymisierte, sondern lediglich pseudonymisierte Daten übermittelt<br />

wur<strong>den</strong>. Die über die Presse weitergeleiteten Einzelangaben des KVR-Pressepapiers mit<br />

einer Vielzahl von Details über Straftaten, <strong>den</strong> schulischen und sozialen Werdegang und das<br />

gesellschaftliche Umfeld „Mehmets“ konnten nämlich jeweils durch eine Vielzahl von Personen<br />

wie bspw. Freunde, Nachbarn, Lehrer, Mitschüler und Eltern usw. relativ unschwer der tatsächlichen<br />

I<strong>den</strong>tität „Mehmets“ zugeordnet wer<strong>den</strong>. Wer „Mehmet“ anhand eines solchen Einzelvorgangs<br />

i<strong>den</strong>tifizieren konnte, erfuhr eine ganze Reihe weiterer Informationen über <strong>den</strong> ihm nunmehr<br />

namentlich bekannten Jugendlichen. Einiges spricht auch da<strong>für</strong>, dass die Angaben aufgrund<br />

ihrer Detailliertheit angesichts der Möglichkeiten der Presse bereits auch <strong>für</strong> diese personenbeziehbar<br />

waren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!