31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

len der Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben Ansätze <strong>für</strong> künftige strategische, taktische und operative<br />

Maßnahmen liefern.<br />

Die Informationen <strong>für</strong> die Lagedateien kommen auf verschie<strong>den</strong>en Wegen, z.B. fernschriftlich,<br />

elektronisch oder mittels Generierung aus anderen Dateien (insbesondere aus <strong>den</strong> regionalen<br />

Dateien „Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung-Verbrechensbekämpfung - PSV).<br />

Die Auswertung erfolgt durch Lagedienste verschie<strong>den</strong>er hierarchischer Ebenen (z. B. Polizeiinspektion,<br />

-direktion und -präsidium).<br />

<strong>Der</strong> Zugriff auf Lage-Dateien war bisher auf Dienststellen im Rahmen ihrer bereichsspezifischen<br />

Aufgaben (z.B. bestimmte Kriminalpolizeiinspektionen oder Kriminalkommissariate) und/oder<br />

auf Dienststellen, <strong>für</strong> deren regional begrenzten örtlichen Zuständigkeitsbereich (z.B. Polizeiinspektions-<br />

oder -direktionsebene) beschränkt.<br />

Möglicherweise aufgrund der fortschreiten<strong>den</strong> technischen Entwicklung bei Datenbanken und<br />

der Vernetzung von Rechnern ist nunmehr eine Ten<strong>den</strong>z zu erkennen, <strong>den</strong> Kreis der auf Lagedateien<br />

Zugriffsberechtigten sowohl in funktioneller als auch in geographischer Hinsicht erheb-<br />

lich zu erweitern, ohne dabei <strong>den</strong> Zweck einer Lagedatei ausreichend zu berücksichtigen.<br />

So hat mir ein Polizeipräsidium eine Errichtungsanordnung vorgelegt, wonach sämtliche (auch<br />

personenbezogene) Lagedaten des Polizeipräsidiums nicht mehr wie bisher <strong>den</strong> zuständigen Lagediensten,<br />

sondern allen bayerischen Polizeibeamten zugänglich gemacht wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Abgesehen davon, dass der bayernweite Zugriff auf Präsidiumsdaten von der Rahmenerrich-<br />

tungsanordnung GAST (vgl. Nr. 5.4) nicht gedeckt wird, halte ich diese Entwicklung insgesamt<br />

<strong>für</strong> be<strong>den</strong>klich. Sie ermöglicht unter der Bezeichnung „Lagedatei“ das Entstehen weiterer polizeilicher<br />

Informationssysteme neben dem Kriminalaktennachweis (KAN), welche die personenbezogene<br />

Recherche bayernweit eröffnen. Während aber im KAN grundsätzlich nur Beschuldigte<br />

gespeichert wer<strong>den</strong>, sollen in <strong>den</strong> Lagedateien auch andere Personengruppen, wie Opfer,<br />

Verletzte, Anzeigeerstatter, Mitteiler, Kontaktpersonen und Unfallbeteiligte erfasst wer<strong>den</strong>. Die<br />

Speicherung dieser Gruppen war bisher auf die regionalen Vorgangsverwaltungsdateien (PSV)<br />

der einzelnen Polizeidienststellen mit regional begrenztem Zugriff beschränkt. Sie sollte nicht<br />

auf dem Weg über „Lagedateien“ bayernweit zugänglich wer<strong>den</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!