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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Die rechtswidrige Weitergabe der Daten über <strong>den</strong> Eheschließungsantrag durch <strong>den</strong> Standesbeamten<br />

an die Sekretärin sowie deren Bekanntgabe an einen Dritten habe ich gem. Art. 31 Abs. 1<br />

BayDSG beanstandet. Von der Beanstandung konnte nicht abgesehen wer<strong>den</strong>, da beide Vorgänge<br />

einen schwerwiegen<strong>den</strong> Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen<br />

darstellten.

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