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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

spruch einzulegen.<br />

Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Verwendung so genannter „passiver“ Elterneinwilligungen<br />

in beruflichen Schulen mit dem <strong>Bayerische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>gesetz nicht vereinbar ist.<br />

Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten nur zulässig, wenn das BayDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt<br />

oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Erforderlich ist also auch hier die ausdrückliche,<br />

freiwillige und informierte Einwilligung. Die angedachte Widerspruchslösung<br />

hätte das Regel-Ausnahmeverhältnis bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Regel<br />

ist das Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Zulässigkeit der Datenverarbeitung<br />

ist die Ausnahme) in sein Gegenteil verkehrt.<br />

2.3.2.2 IEA-Studie Civic Education<br />

Wie die PISA-Studie wird auch die IEA-Studie Civic Education vom Max-Planck-Institut <strong>für</strong><br />

Bildungsforschung in Berlin durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine internationale Studie<br />

zur politischen Bildung von Schülern der 8. Jahrgangsstufe, an der 27 Staaten teilnehmen. Dabei<br />

haben die Schüler einen umfangreichen Fragebogen zu <strong>den</strong> Themen Demokratie, Nation, Euro-<br />

pa, Menschenrechte, Chancengleichheit und Familie auszufüllen, mit dem ermittelt wer<strong>den</strong> soll,<br />

welche Kenntnisse und Einstellungen sie zu politischen Themen haben. Weiterhin soll ermittelt<br />

wer<strong>den</strong>, wie sie zu diesen Kenntnissen gekommen sind. Daneben wer<strong>den</strong> noch persönliche Daten<br />

der Schüler wie z. B. das Geburtsjahr, die Staatsangehörigkeit und das Freizeitverhalten er-<br />

hoben. Ferner gibt es Fragebögen <strong>für</strong> die Lehrer und die Schulleitung, mit <strong>den</strong>en das Umfeld<br />

erforscht wird.<br />

Bei dieser Studie gab es vergleichbare datenschutzrechtliche Probleme wie bei der PISA-Studie.<br />

Außerdem wur<strong>den</strong> auch hier die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten erst sehr spät informiert, so dass eine<br />

koordinierte Stellungnahme sehr erschwert wurde. Ich habe auf folgende Punkte hingewiesen:<br />

Erforderlich <strong>für</strong> die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Erhebungsbögen <strong>für</strong> die<br />

Schüler ist die freiwillige und informierte Einwilligung der Eltern, <strong>für</strong> die die oben bereits darge-

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