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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

3.5 Telemedizin<br />

Wie ich bereits <strong>für</strong> <strong>den</strong> letzten Berichtszeitraum (vgl. Nr. 3.4 des 18. TB) feststellen konnte,<br />

schreitet die Entwicklung und Ausbreitung der Telemedizin weiter voran. Ich habe mich erneut<br />

an zahlreichen Diskussionen in maßgeblichen Gremien beteiligt und verschie<strong>den</strong>e Projektträger<br />

bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung telemedizinischer Anwendungen beraten.<br />

Mehrere Einrichtungen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gründeten im August <strong>19</strong>99<br />

unter dem Dach der Gesellschaft <strong>für</strong> Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Bundesministerien <strong>für</strong> Gesundheit (BMG) und <strong>für</strong> Bildung und For-<br />

schung (BMBF) das „Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen“ (ATG) als Konsensplattform<br />

<strong>für</strong> die Weiterentwicklung der Telematik im Gesundheitswesen. Das ATG will die Systembeteiligten<br />

zusammenführen, Konsensmöglichkeiten aufzeigen und Empfehlungen erarbeiten,<br />

die <strong>den</strong> Partnern und <strong>den</strong> zuständigen Ministerien als Orientierung dienen sollen. Es will Vor-<br />

schläge und Empfehlungen zur organisatorisch-technischen Infrastruktur sowie zu <strong>den</strong> Standards<br />

dieser Infrastruktur ausarbeiten.<br />

Zu diesem Zweck hat das ATG im Februar 2000 vier Teams zu <strong>den</strong> Themenbereichen „Elektro-<br />

nisches Rezept“, „Elektronischer Arztbrief“, „Sicherheitsinfrastruktur“ und „Europäische und<br />

internationale Dimension von Telematik im Gesundheitswesen“ eingesetzt. Mit Hilfe dieser<br />

Teams will es Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> die Selbstverwaltung und ggf. <strong>für</strong> die Gesetzgebung<br />

im Form von „Managementpapieren“ erstellen. Die Papiere sind im Internet (http://atg.gvg-<br />

koeln.de) abrufbar und können dort auch öffentlich kommentiert wer<strong>den</strong>.<br />

Ich habe sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht zu diesen Papieren Stellung genommen.<br />

Aus datenschutzrechtlicher Sicht habe ich nochmals hervorgehoben, dass die Möglichkeit<br />

und der Wunsch Telemedizin zu betreiben, nichts an <strong>den</strong> rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung<br />

in der Medizin ändern. Alleine der Wunsch nach Umsetzung telemedizinischer<br />

Anwendungen kann die hiermit verbun<strong>den</strong>en Datenverarbeitungen nicht rechtfertigen. Auch in<br />

der Telemedizin gelten die selben rechtlichen Regelungen wie in der traditionellen – nicht vernetzten<br />

– Medizin. Zu beachten ist daher die in <strong>den</strong> Berufsordnungen <strong>für</strong> die Ärztinnen und<br />

Ärzte geregelte ärztliche Schweigepflicht, die in § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist.

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