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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

ist, liegen bei Krankenhausärzten die Voraussetzungen der Art. 27 Abs. 5 Satz 2 BayKrG in<br />

der Regel nicht vor. Deshalb empfiehlt sich das Einholen der (ausdrücklichen) Einwilligung<br />

des Patienten. In Einzelfällen (Notfälle, Bewusstlosigkeit etc.) halte ich es aus datenschutzrechtlicher<br />

Sicht <strong>für</strong> zulässig, eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten anzunehmen,<br />

wenn der Arzt im Interesse und mit dem mutmaßlichen Einverständnis des Betroffenen handelt<br />

und kein entgegenstehender Wille des Patienten erkennbar ist.<br />

In dem Projekt „Neue Kommunikationstechnologien in der Notfallmedizin“ (NOAH II) will<br />

das Universitätsklinikum Regensburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Cham und dem<br />

Telezentrum in Stamsried ein flächendeckendes multimediales Kommunikationsnetz in der<br />

Region Ostbayern mit Einbindung zahlreicher Krankenhäuser sowie Praxen aufbauen.<br />

- Das Projekt „ENDOTEL“ der TU München bietet die Telekonsulation, die Telediagnostik<br />

und die Teleausbildung im Bereich der Endoskopie an.

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