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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

lierter Weise nachkommen, nicht gegeben. Die mit der Ausschreibung zur Festnahme verbun<strong>den</strong>e<br />

Datenspeicherung war somit unzulässig.<br />

Auf meine Anregung hin hat das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium des Innern mit Rundschreiben<br />

vom 06.12.<strong>19</strong>99 die nachgeordneten Behör<strong>den</strong> auf die Rechtslage hingewiesen und gebeten,<br />

da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass Speicherungen im SIS nur unter <strong>den</strong> rechtlichen Voraussetzungen<br />

des Art. 96 SDÜ und unter Beachtung der Allgemeinen Anwendungshinweise zum Schengener<br />

Durchführungsübereinkommen (AAH-SDÜ) veranlasst und nicht zulässige Speicherungen gelöscht<br />

wer<strong>den</strong>.

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