31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

sive Zukunft Bayern“ fortbestehen. In <strong>den</strong> Treffen der Plattform wird über laufende Projekte,<br />

unter anderem aus dem Programm Bayern Online II, berichtet; es wer<strong>den</strong> weitere Projekte vorgestellt<br />

und bewertet. Ich habe an diesen Treffen teilgenommen und auf die datenschutzrechtlichen<br />

Anforderungen der Telemedizin hingewiesen.<br />

Aber auch die praktische Umsetzung der Telemedizin hat Fortschritte gemacht. Im Rahmen der<br />

Initiative Bayern Online II hat das Kabinett die weitere Förderung telemedizinischer Projekte<br />

bewilligt. Z.B. wer<strong>den</strong> in Nürnberg vier Projekte zur Betreuung von Diabetespatienten, zur flächendecken<strong>den</strong><br />

Schlaganfallversorgung, zur Telepathologie und zur Vernetzung Praxis/Klinik<br />

gefördert. Insgesamt befassen sich nach einer Auskunft des Staatsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft,<br />

Forschung und Kunst alleine die fünf bayerischen Universitätskliniken mit über 100 Projekten<br />

zur Telemedizin.<br />

Von <strong>den</strong> von mir datenschutzrechtlich beratenen Projektträgern möchte ich exemplarisch nur<br />

folgende Projekte nennen:<br />

- Das Projekt „<strong>Bayerische</strong> Gesundheitschipkarte und Kommunikation“ (BGK) will einen Einstieg<br />

in die Nutzung von Patientenkarten schaffen. In einer ersten Anwendungsebene sollen<br />

verschie<strong>den</strong>e Routineanwendungen, wie z. B. die Überweisung, die Einweisung, die Entlassung,<br />

der Arztbrief und das Rezept in die Chipkartentechnologie umgesetzt wer<strong>den</strong>. In einer<br />

späteren zweiten Anwendungsebene sollen dann komplexere Kommunikationsansprüche<br />

bewältigt wer<strong>den</strong>. In einer Besprechung mit <strong>den</strong> Betreibern dieses Verfahrens habe ich u.a.<br />

auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Nutzung von Chipkarten im Gesundheitswesen<br />

(vgl. auch <strong>den</strong> 17. TB, Nr. 3.1.1) hingewiesen.<br />

- Im Rahmen des Projekts „Telemedizin in Ostbayern“ fin<strong>den</strong> u.a. so genannte „Telekonsile“<br />

statt. Dabei wendet sich der anfragende Arzt direkt an einen ihm bekannten Spezialisten der<br />

Uniklinik Regensburg. Die Konsile laufen unter Wahrung der Anonymität des Patienten,<br />

<strong>den</strong>noch wird vorher seine Einwilligung eingeholt. Bei der Beratung des Projekts habe ich<br />

klar gestellt, dass einem Konsiliarius in der Regel keine patientenbezogenen Geheimnisse offenbart<br />

wer<strong>den</strong> müssen. Sollte dies im Einzelfall doch erforderlich sein, müsste eine Offenbarungsbefugnis<br />

vorliegen. Da ein Konsiliarius nicht vor-, mit- oder nachbehandelnder Arzt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!