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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

nen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten weitergegeben und bei Bedarf besprochen.<br />

Dieses Konzept halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht <strong>für</strong> vertretbar und sehr anwenderfreundlich.<br />

Die grundsätzliche Beschränkung der Zugriffsberechtigungen der Mitarbeiter eines<br />

Krankenhauses auf die jeweilige(n) Abteilung(en) habe ich bereits in meinem 18. Tätigkeitsbericht<br />

gefordert. Wünschenswert wäre es, wenn der Programmhersteller diese Erweiterung<br />

allgemein anbieten würde.<br />

- Das oben dargestellte Berechtigungskonzept bezieht sich nur auf Diagnosen und Dokumente,<br />

jedoch nicht auf <strong>den</strong> so genannten Stammdatensatz. Dieser orientiert sich am Katalog des<br />

§ 301 Abs. 1 SGB V. Eine zeitliche Zugriffsbeschränkung auf die Stammdaten im Sinne einer<br />

Sperrung ist im Programm nicht vorgesehen. Es können also grundsätzlich alle Personen,<br />

die Diagnosen und Dokumente einsehen können, sowie die berechtigten Mitarbeiter der<br />

Verwaltung, <strong>den</strong> Stammdatensatz aller (auch ehemaliger) Patienten des Krankenhauses (ohne<br />

zeitliche Einschränkung) einsehen.<br />

Ich habe hierzu klargestellt, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht die Einschränkung des unbegrenzten<br />

Zugriffs auf <strong>den</strong> Stammdatensatz erforderlich ist. Problematisch ist insbesondere,<br />

dass die Stammdaten auch längere Zeit nach Verlassen des Krankenhauses abrufbar sind.<br />

Zumindest sei die Zugriffsmöglichkeit auf einen stark reduzierten „Kernstammdatensatz“ zu<br />

beschränken. Dieser hat sich daran zu orientieren, inwieweit die Daten in Notfällen oder in<br />

der Nachtaufnahme erforderlich sind; es muss erkennbar bleiben, dass der Patient bereits im<br />

Haus behandelt wurde und welche Abteilung <strong>für</strong> seine Betreuung zuständig war. Auch diese<br />

Zugriffe sollten allerdings protokolliert wer<strong>den</strong>. Das Krankenhaus hat diesen Vorschlag aufgegriffen<br />

und einen Antrag auf Entwicklung eines „Kernstammdatensatzes“ an <strong>den</strong> Entwickler<br />

der Software gestellt.<br />

Außerdem habe ich mich im 18. Tätigkeitsbericht zur (teilweisen) Protokollierung der Zugriffe<br />

und zur Löschung der im System gespeicherten Daten geäußert (Nr. 3.3.3). Das in dem Kran-<br />

kenhaus eingesetzte KIS bietet nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit der Protokollierung der<br />

Zugriffe auf Patientendaten. Nicht protokolliert wer<strong>den</strong> rein lesende Zugriffe auf Stammdaten<br />

innerhalb der vergebenen Berechtigung; lediglich im Rahmen des im Krankenhaus selbst pro-

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