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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

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<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

von dieser gesetzesumgehen<strong>den</strong> Praxis abzugehen. Von einer förmlichen Beanstandung habe ich<br />

bis jetzt nur deshalb abgesehen, weil auch in der Rechtsprechung umstritten ist, ob das „freiwillige<br />

Einverständnis“ ausreichend ist (Nr. 7.2.3.1).<br />

In einem Einzelfall hat sich ein Gericht geweigert, einem Bürger Einsicht in die Akten seines<br />

bereits abgeschlossenen Betreuungsverfahrens zu gewähren. <strong>Der</strong> Bürger habe dazu kein berechtigtes<br />

Interesse glaubhaft gemacht.<br />

Ich hebe diesen Fall hervor, weil er ein kaum glaubliches Unverständnis in die Situation eines<br />

Betroffenen offen legt, der die Einzelheiten eines ihn in seinem innersten Kreis betreffen<strong>den</strong><br />

Verfahrens kennen will, und ich nicht ausschließen kann, dass auch bei anderen öffentlichen<br />

Stellen ein derartiges Unverständnis besteht.<br />

Die Akteneinsicht wurde nach meiner Intervention gewährt (Nr. 7.3.2).<br />

Die Praxis des „großen Lauschangriffs“ soll nach dem Grundgesetz wegen ihrer großen Ein-<br />

griffsintensität parlamentarisch kontrolliert wer<strong>den</strong>. Das bayerische Ausführungsgesetz dazu<br />

sieht diese Kontrolle in dem geheim tagen<strong>den</strong> „Parlamentarischen Kontrollgremium“ vor. Ich<br />

habe <strong>für</strong> eine effektive Kontrolle eine öffentliche Behandlung der grundsätzlichen Erfahrungen<br />

mit diesem sehr eingreifen<strong>den</strong> Verfahren gefordert, von dem nicht nur wenige Beschuldigte,<br />

sondern auch zahlreiche nicht Betroffene berührt sein können. Im Gesetz wurde diese Forderung<br />

leider nicht berücksichtigt. Ich halte sie zu einer effektiven Kontrolle <strong>für</strong> unverzichtbar (Nr.<br />

7.1.3).<br />

Schließlich hebe ich noch zwei aus meiner Sicht positive Beispiele hervor, in <strong>den</strong>en Forderungen<br />

des <strong>Datenschutz</strong>es Rechnung getragen wurde:<br />

Die Presserichtlinien des Bayer. Justizministeriums wur<strong>den</strong> inzwischen fertig gestellt. Dabei<br />

wurde meinen Anregungen weitgehend Rechnung getragen, zuletzt meinen Forderungen nach<br />

einer nur ausnahmsweisen Weitergabe personenbezogener Daten bei einer Berichterstattung aus<br />

Strafverfahren und nach einer wegen der Unschuldsvermutung restriktiven Handhabung einer

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