31.10.2012 Aufrufe

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 19 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Der</strong> <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesbeauftragte</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>19</strong>. Tätigkeitsbericht, 2000; Stand: 14.12.2000<br />

_____________________________________________________________________________<br />

17.4 Orientierungshilfen<br />

Im Berichtszeitraum hat meine Geschäftsstelle drei neue Orientierungshilfen erstellt, die auf<br />

meiner Home-Page unter der Rubrik „Technik“ abgerufen wer<strong>den</strong> können. Im Einzelnen handelt<br />

es sich um folgende:<br />

− „Veröffentlichungen von Informationen im Internet und im Intranet“<br />

Durch Unkenntnis über zulässige Informationsinhalte und durch fehlerhafte oder unzureichende<br />

technische und organisatorische Maßnahmen ist es möglich, dass bei Veröffentlichung<br />

von Informationen auf Web-Servern unberechtigt schutzwürdige Informationen im<br />

Internet und im Intranet allgemein zugänglich gemacht wer<strong>den</strong> und so gegen <strong>Datenschutz</strong>be-<br />

stimmungen verstoßen wird. Die Orientierungshilfe gibt Hinweise zu möglichen und kritischen<br />

Informationsinhalten, aber auch konkrete Tipps <strong>für</strong> vorbeugende Maßnahmen.<br />

− „Online-<strong>Datenschutz</strong>-Prinzipien (ODSP)“<br />

Online-<strong>Datenschutz</strong>-Prinzipien sind eine umfassende Erklärung zu Grundsätzen und Verfahrensweisen<br />

einer Organisation/Einrichtung/Behörde bzgl. der Erhebung, Speicherung und<br />

Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung<br />

und Nutzung eines Informationsangebotes im Internet auftreten. Die ODSP sollen immer<br />

dann veröffentlicht wer<strong>den</strong>, wenn personenbezogene Daten online über die Web-Site gesammelt<br />

wer<strong>den</strong>. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. eine Online-Registrierung verlangt bzw.<br />

ermöglicht wird, wenn sonstige Formulare online ausgefüllt wer<strong>den</strong> können oder wenn mittels<br />

E-Mail mit der Organisation/Einrichtung/Behörde kommuniziert wer<strong>den</strong> kann. Personenbezogene<br />

Daten können aber auch ohne Kenntnis des Besuchers einer Web-Site gesammelt<br />

wer<strong>den</strong>, wenn z.B. Cookies oder Protokollierungen verwendet wer<strong>den</strong>. Sammeln Web-<br />

Sites nur aggregierte Daten über ihre Besucher, z.B. <strong>für</strong> Statistiken über Seitenabrufe, oder<br />

nur anonymisierte Daten in Form von auf Domain-Ebene reduzierten IP-Adressen, so ist damit<br />

keine Speicherung personenbezogener Daten gegeben. Die Veröffentlichung von Online-<br />

<strong>Datenschutz</strong>-Prinzipien ist somit nicht generell nötig. Die Veröffentlichung von ODSP wird<br />

jedoch immer empfohlen, weil damit evtl. vorhan<strong>den</strong>e Be<strong>den</strong>ken und Be<strong>für</strong>chtungen der<br />

„Besucher“ zerstreut wer<strong>den</strong> können. Die Orientierungshilfe gibt eine Hilfestellung zu<br />

Rechtsgrundlagen, Inhalt und Veröffentlichung von ODSP.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!